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Zweyter Band.
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Artikels in die Wahl-Capitulation Carls VI gehindert, durchz welche dieser verpflichtet werden sollte, veräußerte Lehen dem Reiche

z wieder zuzuwenden, ru'.d am 18 May schrieb er an Zürich und

r Bern, er werde bestmöglich Extreme abwenden; allein er ersuche,

n daß man zum Frieden die Hand biethe und die Forderungen mäßige.

« Am 9 Juni rechtfertigten Zürich und Bern ihr bisheriges

§ Verfahren gegen den neuen Kaiser Carl VI, lehnten aber die

, Vermittelung des Grafen von Lrautmannsöorf ab. Am nähmli-

r chen Lage bewarben sich die evangelischen Orte bey England,

, Preußen, Holland, Hessen - Cassel, u. a. um die Einschließung

- §n den Europäischen Frieden für sich, die Zugewandten und das

^ Toggenburg. Am 10 erklärten die Schwäbischen Kreisstände:

z sie erbiethen dem Abte ihre Freundschaft, ungeachtet derselbe

r schon längst dem Schwäbischen Kreise entzogen gewesen sey.

1 Au einer Rechtfertigung gegen den Reichstag willigte Zürich

i nur ein, als Bern entschlossen war, eine solche einzugeben, wenn

, gleich Zürich nicht beystimmen würde. Diese Information bezog

. sich auf die Loszählung der EidSgenossenschaft und des Abtes

z von St. Gallen von dem Reiche durch den Westphälischen Frie-

, den, auf die geschichtlich bewährte Absonderung der Abtey von

, dem Reiche, u. s. f. Ein zweytes kaiserliches Commissions-De-

z erst vom Zo Juni sprach von dem feindseligen Einmärsche der

, Züricher und Werner in die St. Gallischen Reichslehen, vom

st Vergießen des Blutes (*) treuer Leute, Ausplünderung des

, Klosters St. Gallen, Vernichtung der uralten Bibliothek, einer

x Völkerrechts widrigen Behandlung des kaiserlichen Bothschafters

. zu Baden; eine Menge von Kugeln und Bomben sey in sein

z Haus geschossen worden; die Züricher haben sich des Rheines

st bis an die Bünönerischen Grenzen bemächtigt, u. s. f. — Das

z Kurfürsten-Collegium beschloß, dem Kaiser zu danken, daß er

. seine Autorität habe interponircn wollen, denselben zu ersuchen,

dafür zu sorgen, daß die Unruhen in der Schweiz gestillet,

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(*) »Blutvergießen treuer Leute" sagt der Text.