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Zweyter Band.
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das dem Reiche Entzogene dem Fürsten von St. Gallen resti-tuirt werde, und stellte es kaiserlicher Majestät heim, den einenoder andern Reichsstand zn committiren, mm die gütliche Bey-legung bey den Schweizer-Cantonen zu unternehmen. — DieVorstellungen des Holländischen Gesandten, der Einfluß derprotestantischen Stimmen und die Rechtfertigung beyder Ortebewirkten, daß in dem fürstlichen Colleginm das Gutachten särekereiiäuM genommen wurde.

Die unparteiischen Orte hatten ihre Versuche zu vermittelnnicht aufgegeben. Den fünförtischen Gesandten sagte du Luc,sein König werde nicht zugeben, daß eine Partey von der an-dern erdrückt werde, sprach vorn Einmärsche Französischer Trup-pen, wenn die v Orte für die Bedürfnisse sorgen wollten. DenReformirten sagte er, die Katholischen werden sich nicht'unter-drücken lassen, und schlug eine Zusammenkunft zu Aarau vor,welche am 8 Juni erfolgte. Der Französische Bothschaster schlugeine Theilung der gemeinen Herrschaften als Grundlage des Frie-dens vor. Zuerst waren Zürich und Schwyz wenig zu einerVereinigung geneigt, und cher Abt wollte zu keinen Unterhand-lungen Hand biethen. Allein in Schwaben näherten sich Oester-reichische, im Elsaß Französische Truppen, und die Sage ging,die letztem sprächen von einem Marsche nach Luzern. Endlichwurde über eine Theilung der gemeinen Herrschaften ernsthaftunterhandelt. Den Zürichern und Bernern sollten Baden undThurgau, den Katholischen Orten die welschen Vogteyen, einTheil der freyen Aemter und Sargans bis auf Wartau über-lassen werden. Noch war man nicht einig, wem Dießenhofen,der untere Theil der freyen Aemter und Bremgarten zufallen,wer die Chorherren zu Zurzach und Bischofzell bestellen sollte, u.s.f.Luzern, Uri, Unterwalden und Zug wollten die Toggenburgi-schen ^Angelegenheiten denjenigen überlassen, welche naher dabeybetheiligt seyen; Zürich die Posteinrichtungen in den welschenVogteyen und die Abschaffung der Mißbrauche in den gemeinenHerrschaften vorbehalten; Bern wünschte eine größere Abtretung