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Zweyter Band.
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sich nach Nltorf begeben hatte, bis Geistlichkeit des kv Wald-stätter-Capitels nach der Treib zusammen berief, verboth Luzernseiner Priesterschaft bey Strafe, daselbst sich einzusinken. — Vor-züglich Heftig waren die Unterwaldner. Schon um die Zeit desGefechtes bey Bremgarten hatten sie Einfälle in das BernerfcheGebieth gemacht, Vieh und einige Menschen weggeführt.

Nach der Eroberung von Baden waren die Züricher auf ihreGrenze gegen Zug marschirt, die Werner beynahe 3 Wochen laugan den Grenzen der untern freyen Aemter stehen geblieben, dannaber bis Muri vorgerückt. In der Absicht, die V Orte destoeher für die Nachgiebigkeit zu stimmen, verstärkten sie sich ander Unterwaldner-Grenze, und eine Truppen-Abtheilung, welchedas bey Muri stehende Bernersche Heer, doch ohne das vorliegendeLuzernische Dorf Merischwanden zu berühren, nach Sins vor-schob, sollte die Gegner von dieser Seite schrecken und beobachten.

Allein diese Erscheinung brachte das Zugerische Volk in all-gemeine Gährung, und diese theilte sich den Benachbarten mit.In den Ländern hatten die Unfälle des Krieges weniger auf dieMenge gewirkt, als jetzt die ungewohnten Ideen von Abtretun-gen und Nachgiebigkeit, mit denen man sich vertraut machensollte; denn bey den Unterhandlungen war man auf diese Grund-lage zurückgekehrt, und der Gedanke einer Vertheilung der ge-meinen Herrschaften wurde aufgegeben. Als die fünförtischenGesandten neue Verhaltungsbefehle einhohlten, wollte man zuSchwyz, Unterwalden und Zug nichts von dem Frieden Hören,sondern lieber Alles erwarten. Im Cantone Zug waren vor An-dern die Menzinger Heftig und wurden in dieser Stimmung auSdem Cantone Schwyz und der Waldstatt EinsieLeln bestärkt.Die Zugerische Landesgemeine entsetzte am 3 Juli den AmmannAnöermatt, verboth dem Rathe bey Lebensstrafe, sich zu versam-meln, und ernannte einen Kriegsrath aus neun Gliedern, denendie Leitung der Geschäfte übertragen wurde. Mehrere Vorsteherund andere Personen wurden mißhandelt oder verwundet. Weildu Luc, der jetzt den V Orten im Nahmen seines Königs ange-