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sprachen werden. Schließlich sollen die geschwelten Verdrießlich-keiten in den gemeinen Herrschaften abgethan setzn, auch wahreeidgenössische Liebe und Freundschaft wieder hergestellt und be-ständig fortgepflanzt werden.- „Au Bezeugung nun, daß abste-hendes Friedens-Instrument in allen seinen darin» enthaltenenPuncten und Artikeln von den löblichen Orten Zürich, Bern,Luzern und Uri und Dero hohen Gewalten für sich in allwegbeliebt und angenommen, haben die Herren Ehren-Gesandtenobbemelter löblichen Orten solches eigenhändig unterschrieben,und ihre gewohnten Pittschaften Hierauf gedrückt."
Den III Orten, Schwyz, Unterwalden und Aug war, aufdas Ansuchen von Luzern und Uri, der Zutritt bis auf Mitwochden 2o Mittags vorbehalten; nach dieser Zeit sollten Zürich undBern gegen dieselbe nicht mehr an diese Friedens-Verhandlunggebunden seyn, und die Gesandten von Luzern und Uri verhie-ßen mit Betheurungen, ihre Cantone werden alsdann eine gänz-liche Neutralität beobachten. Am 19 ließ dagegen der Abt durchseinen Gesandten anzeigen, ohne die Bewilligung des Kaisersund bis seine Lande geräumt seyen, könne er in keine Unterhand-lungen eintreten.
Der Schluß des Friedens-Instrumentes und die gemeineiös-genössische Form desselben berechtigten Zürich und Bern, auf dieAufrichtigkeit von Luzern und Uri zu vertrauen. Sogleich be-stätigten sie den Frieden in den Versammlungen ihrer großenRäthe. Nichts desto weniger hatten das Ausbleiben der III an-dern Orte, die allgemein bekannte Stimmung der Nuntiatur unddes Clerus, die Casuistik derselben über die Heiligkeit von Wortund Treue, vereinigt mit frühern Erfahrungen, die höchste De-huthsamkeit erfordert; allein man überließ sich einem unbedingtenVertrauen.
In den Ländern herrschte dagegen seit mehrern Tagen diegrößte Gährung. Die Beichtvater versagten denjenigen, welchedie Waffen ergreifen sollten und sich dessen weigerten, die Abso-lution ; denn der Nuntius und der Papst bothen alle ihre Kräfte