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Zweyter Band.
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Erfahrung, baß die V Orte bey dem Ausbruche eines einheimi-schen Krieges theils durch Besetzung dieser Plätze die Verbindungbeyder Orte hindern, theils durch die Einwohner derselben sichverstärken, vielfach unterstützt, die Aufnahme Berns in die Mit-rrgierung der übrigen Deutschen Herrschaften kein bedeutenderVerlust für die Ueberwunöenen, die Einführung gleicher Rechtefür beyde Religionstheile nicht unbillig, und der Versuch, mannig-faltigen Mißbrauchen und Gewaltthätigkeiten in der Verwaltungder gemeinen Herrschaften ein Ende zu machen, eine wahre Wohl-that für die Regierten; aber Alles dieß war das Werk der Gewalt,und nur durch das Schwert abgezwungen. Die v Orte, welckevon langem her sich als die Tongeber und ihre Waffen für dieentscheidenden angesehen hatten, fühlten sich tief gekränkt. Jedereinflußreiche Mann in denselben berechnete die Beschränkung seinerAussichten auf Beamtungen, das gemeine Volk die Einbuße seinerVortheile bey Vergebung derselben. Mit diesem verband sichder Gedanke an den Verlust des Uebergewichtes in kirchlichen Din-gen, u. A. m.

Nur durch den schnellen Schluß des Friedens hatte ein nochgrößerer und vielleicht allgemeiner Krieg der Eiösgenoffen vermie-den werden können. 1600 Bündner, deren Aufbruch der ersteAarauer - Friede gehindert hatte, erwarteten nur Geld von Zürich,um sich wirklich in Bewegung zu fetzen. Schafhausen war nachder Schlacht bey Vilmergen bereit, Zürich zu unterstützen.Allein von der andern Seite waren auch Freyburg, Solsthurn,und der Bischof zu Pruntrut nicht unthätig geblieben. Sohätte ein Ort den andern, und dieß wahrscheinlich die Einmischungdes Auslandes herbey gezogen. Ueberall war die Bewegung sehrheftig. Im Tburgau brachte man den Katholischen die Furchtvor einem allgemeinen Mordanschlage der Reformirten bey. Inden äbtischen Landen glaubten sich Zürich und Bern genöthigt,während der letzten kriegerischen Ereignisse das Hofmeisteramt undeinige andere Gegenden zu entwaffnen; allein die Zufriedenheitwar bald hergestellt, weil eine gute Justiz und Verwaltung