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sich der König zufolge § ZZ gegen die Eiösgenossen vorbehaltenwurde, und durch die Einleitung des Bundesvertrages werdendie Schweizerischen Contrahenten als diejenigen dargestellt, welcheaus eigenem Antriebe diese Opfer darbiethen. — Eben so wieFrankreich Verheißungen machte, ließ dasselbe auch seine Ueber-macht suhlen. Das Regiment Pfyffer und viele einzelne Com-pagnien wurden entlassen.
Auf den 26 April 1715 berief du Luc die Bothen der neuenBundesgenossen zu sich nach Solothucn. Freyburg, welches nocheinige Vortheile sich ausbeöingen wollte, wurde von den übrigennicht unterstützt, ließ von dem Dothschafter sich schrecken, undhielt mit seinen Forderungen zurück. Als es nach dem Bundes-schwur dieselben erneuerte, bedrohte du Luc den Kanton nicht nurmit der Ausschließung von dem neuen Bündnisse, sondern sogarvon demjenigen von t66Z, und dem ewigen Frieden. Der er-schrockene große Rath gab seine Zustimmung. Mehrere Tagelang hatte man sich in Solothurn über den Revers des KönigSberathschlagt, und in seinem Vertrauen auch da nicht stören lassen,als du Luc den Landesstatthalter Ackermann, der einen vorgelese-nen Entwurf nachschreiben wollte, Papier und Bleystift einsteckenHieß. Unmittelbar vor der Feyerlichkcit LeS Bundesschwureswurde den Gesandten der Revers vorgelesen (*), mit einem vondu Luc zugesiegelten Umschlage in eine Kapsel von weißem Bleche
(*) Wegen dieser bloß mündlichen Mittheilung entstanden inder Folg? sehr ungleiche Lesearten und Abschriften, welche theils dieZwecke dieses Bündnisses, welche den Refocmirten gefährlich waren,verschleyerten, theils einige Zusätze enthielten, die der Bokhschaftervermuthlich nur als Erklärung und Beruhigung vorgetragen hatte.3. B. alte Rückstände sollen bezahlt werden. Eben so wurden Re-gimenter und Befehlshaber genannt, welche bereits für die Hülfs-leistung bestimmt seyen; allein bald hörte man, diese seyen von derSchweizerischen Grenze in das Innere zurück berufen worden. Sieheauch Fr. U. Balrhasars Anmerkungen über den Bund von i/iö-