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gelegt, und ein roth seidenes Wand um die Schachtel geschlungen,auf welches du Luc und jeder erste Gesandte der contrahirendenOrte (ausgenommen Luzern) und des Landes Wallis ihr Pett-schast drückten, mit der Aufschrist: „Diese Druckes*) wird nichtkönnen eröffnet werden, als auffersuchen deren löblichen Orten,und lobl. Republik Wallis, welche in den Püntnuß von heutdato begriffen sind, und in gegenwarr des Königs Ambasidoren sosich dann in der Eidgnoßschast befinden wird. Solothurn den 9May 1715. Johann Joseph Baron, Königlicher Dolmetsch."Nun wurde das Bündniß in der Stiftskirche beschworen, indeßdas Bildniß des KönigS über der Thüre befestigt war, und gol-dene Ketten im Werth von 80 Dupksnen belohnten die Bereit-willigkeit jedes einzelnen Gesandten. Die Schachtel wurde demGesandten von Luzern zur Verwahrung übergeben. Als sie 1798geöffnet wurde, befand sich in derselben neben dem Bundesbriefenur der Revers. Der König verspricht in demselben für sich,den Dauphin und künftige Nachfolger, den katholischen. Orten zurvollständigen Restitution des Verlornen zu helfen, und so langediese nicht erfolge, sollen Zürich und Bern von dem Bündnisseausgeschlossen bleiben. Die übrigen reformirten Orte und Stände,die am letzten Kriege keinen Theil genommen, sollen nur dannin den Bund aufgenommen werden, wenn sie versprechen, wederdireeten noch indirecten Beystand den Orten Zürich und Bern zuleisten, wenn man sie zur Restitution nöthigen würde. Der Kö-nig verspricht die genauste Beobachtung der erneuerten Allianz,besonders des fünften Artikels, woran ihn weder der ewige Friedenoch andere Bündnisse verhindern können. Wenn die gesammteEidSgenossenschaft, die katholischen Orte, die Republik Wallisoder ein Stand insbesondere der königlichen Hülfe bedürfte, sswürde solche nur auf Verlangen der Orte oder des Standes erfol-gen. Bevor jedoch seine Macht in die Schweiz trete, will der
G) Daher der Sxvttnahme Lruckli- oder Trückli-Bund, weilin der Schweiz eine Schachtel Trucke genannt wird.