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Zweyter Band.
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«benss forderten sie eine Vertheilung der 6vvo Mann, zu LerenAeberlaffung der Bunöesvertrag die Eidsgenossen verpflichtete;allein die katholischen Orte unterschrieben. Die Gesandten von Basel,erhielten den Auftrag, auch zu unterschreiben, wenn diejenigenvon Zürich und Bern diesen Schritt nicht als nachtheilig für dasallgemeine Beste der Reformirten ansehen würden. In einer evan-gelischen Session eröffneten nun die Gesandten von Zürich undBern noch ein Mahl ihre Aufträge, äußerten aber die Privatan-sicht, daß sie eine neue Zö'gerung nicht einmahl für zuträglichhalten würden. Die übrigen Reformirten folgten nun dem Bey-spiele der Katholischen nach, und bald thaten Zürich und BernLas Nähmliche. Basel hatte angetragen, die Bezahlung alterFranzösischer Schulden zu fordern; allein die Häupter der übrigenreformirten Cantone beseitigten diesen Antrag. Am i Juli ra-tifizirte auch der König. In einer folgenden Zusammenkunftwurde am 25 August 1777 in der Stiftskirche zu Solothmndas Bundniß unter großen Feyerlichkeiten durch den Gesandtenvon Zürich und den Französischen Bothschafter beschworen. DieGesandten der übrigen Orte, des Abtes und der Stadt St.Gallen und der Städte Mühlhausen und Biel legten ihre rechteHand auf das Evangelienbuch. Die sämmtlichen Gesandtschaftenwurden mit goldenen Ketten und Denkmünzen, sowohl für sich,als für ihre Staaten beschenkt; nur lehnte Zürich seinen Gesetzengemäß dieselben ab.

Die Einleitung des Dnndesvertrags erzählt, die katholischenStände hätten dem König angetragen, das Bundniß von 1715zü erneuern; der König habe gewünscht, die Wirkung desselbenauf alle Glieder der Eidsgenossenschaft auszudehnen; diese Erklä-rung, welche die Eintracht, das Glück und die Sicherheit derEidsgenossen befestige, sey mit der Erkenntlichkeit aufgenommenworden, welche den Absichten des Königes entspreche, alle Ständedurch ein einziges und nähmliches Bundniß mir seiner Kronezu vereinigen.

§ 1. Der ewige Friede von 1516 wird als Grundlage an-