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Zweyter Band.
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die Landsgemeine zu Hundweil gehalten. Die Harten waren denLinden beynahe doppelt überlegen- Der 83 Artikel wurde un-bedingt verworfen, und Man beschloß, demjenigen, welche 171 Lwaren gestraft worden, nicht nur die Geldbuße, sondern auchdie Zinsen davon zurück zu geben- Die Amnestie wurde nurauf die gemeinen Landleute ausgedehnt, und die gewählte neueObrigkeit, welche davon ausging, jeder gegen die Landsgemeinezu Teuffen erhobene Widerspruch sey als rebellisch zu betrachten,belegte viele alte Beamten mit Geldstrafen oder mit Ausschließungvon Ehren und Aemtern, weil sie fremde Hülfe gesucht hatten-So behielten die Harten die Oberhand, und nur allmählig söhn-ten die erbitterten Parteyen sich wieder aus- Als die großeMehrheit des wieder versöhnten Ätolkes den geistreichen DoctorLaurenz Jellwegtr zu den ersten Landesstellen erheben wollte,war immer seine Antwort: „Ich behelfe mich meines Urtheiles" *).

Im Cantone Zug hatte sich die Familie Aurlauben seit der»Anfang des XVI Jahrhunderts zu immer größerM Ansehen ge-hoben , den Nahmen der Freyherren von Thurn und Gestellen-burg angenommen, ihren Ursprung von diesem einst in Wallisbegüterten Hause hergeleitet, und seit 1587 waren von siebzehnWahlen zu der Ammann- oder obersten Landesstelle, welche derNeiße nach Bi'irger der Stadt Zug treffen mußten, eilf auf Glie-der dieser Familie gefallen. Sechs Wahlen von 1677 bis 1722stellten nur Zurlauben an die Spitze des Staates. Kriegs-dienste, welche sie während zwey Jahrhunderten der KroneFrankreich geleistet, wurden gegen mehrere Familien-Gliederdurch hohe Offiziersstellen belohnt, und erwarben dem ganzenStamme Gunst und Auszeichnung. Daher war ihnen seit Franz Idie Vertheilung der Französischen Jahrgelder überlassen, um destosicherer durch diese ergebenen Hände Anhänger zu belohnen undfestzuhalten. Seit 1704, als nach dem Rückzüge der Franzosenaus Schwaben die Zufuhr des Deutschen Salzes der Schweiz ab-

*) Dasselbe hatte ihn von Ehrenstellen ausgeschlossen.