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Zweyter Band.
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spenöungcn seinen Anhang zu verstärken, und auf seine Kostenwurde dieser in Wirthshäusern und Weinschenken bewirthet. Erstellte dem Volke vor, wenn man das Burgundische Salz auf-geben würde, könnte man leicht bey einer neuen Sperrung vonSeite des Kaisers und des Reiches in großen Mangel gerathen.

Als 1729 der Ammann aus der Gemeine Baar gewählt wer-den mußte, gelang es der Partey der Harten, der Gegenpartei)Zurlaubens, dessen Anhänger man die Linden nannte, den JosuaSchicker von Baar, an die oberste Lanöesbeamtung zu wählen.Zuerst beschloß man, die Gnaöengelder sollten gleich vertheiltwerden, und weil der Französische Bothschafter Bönnac dießverweigerte, weil sie ganz von der königlichen Milde abhängen,so vermehrte dieß die Erbitterung- Fidel wurde willkürlicherBenutzung des öffentlichen Gutes, des unerlaubten Wuchers, desMißbrauches seiner Gewalt in Vergebung geistlicher und welt-licher Stellen beschuldigt. Er sollte verhaftet werden und ent-floh nach Luzern , wo seine Familie gleich nach Beendigung desBanern-Krieges das Bürgerrecht erhalten hatte, und blieb da-selbst, ohne den Umschwung der Dinge in Zug zu erleben, biszu seinem Tode, welcher 26 Februar -17Z1 erfolgte. Luzemverweigerte seine Auslieferung mit Beziehung auf den Schutz,den sein Bürgerrecht ihm gewähre- Der Entflohene wurde aufhundert und ein Jahr verbannt. Seine Güter wurden ver-kauft, um die aufgelegte Geldstrafe zu berichtigen, und die Er-ben des Beat Jakob angehalten, den Gewinn zu erstatten, dener aus dem Verkaufe des Burgundischen Salzes gezogen hatte.Mehrere Andere wurden mit Geld-, Gefängniß- und Verban-uungsstrafen belegt. Zur Rechtfertigung des Vorgegangenenwurde eine Druckschrift im Nahmen deS Staates heraus gegeben.

Der Vorschub, den Frankreich dem Fidel Zurlauben und sei-nen Freunden fortdauernd leistete, und die beharrliche Weige-rung des Französischen Bothschafters Wonnac, die Guadengel-der alle gleich zu vertheilen wie die Jahrgelder, brachte die Har-ten, welche nach dem Abflusse von Schickers Amtszeit, als eben