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Zweyter Band.
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lichtest empfangen und in ihre Ehrenstellm wieder eingesetzt. Am9 März wurde Schuhmacher zum Galgen hingeführt. Er mußtedie zwey festgenagelten Bildnisse, welche der Henker lös machte undihm vor die Füße warf, auf seinen Schultern nach dem Rathhausrzurück tragen. Aehen Klagepunkte führte man gegen ihn an. Am16 May wurde er zu dreyjähriger Galeerenstrafe und lebens-länglicher Verbannung aus der Eidsgenüffenschaft verurtheilt.Der aufgebrachte große Haufe bedrohete sein Leben, um dessenSchonung er gebethen hatte. Noch vor der Morgendämmerungwurde er am 18 May, von Bewaffneten umgeben, in das Schiffgebracht, welches ihn aus der Heimath führte. Nur seine Toch-ter weinte am Ufer ihm nach. Der Tod enthob ihn am 6 Juliin einem Gefängnisse zu Turin der bevorstehenden Galeerenstrafeim 57 Jahre seines Alters. Der gewesene Lanöammann Schickerund der Landammann Weber wurden auf immer aus der Eids-genossenschaft verbannt, und eine große Summe auf ihre Köpfegebothen. Die Rechtfertigung, welche im Nahmen des Landeswar bekannt gemacht worden, ließ man öffentlich verbrennen.Der Stadt-und Amtsrath suchte bey dem Könige von Frank-reich um die Wiederaufnahme in den Bund an, und erhielt die-selbe. Die Jahr- und Gnadengelder flössen wieder in das Land.

In Genf hatte der, schon während der letzten Regierungs-sahre Ludwigs Xlv von den reichern und angesehenern Familienentworfene Plan, die bisher nur durch Mauern und Grabenbefestigte Stadt mit regelmäßigen Festungswerken zu umgeben,und die zu Bestreitung derselben von der Obrigkeit beschlosseneAuflage, wie schon oben gezeigt worden, die Unzufriedenheiterneuert. Nicht nur die Sicherstellung der politischen, sonderneuch diejenige der religiösen Freyheit, wurde als Grund diesesVorhabens angeführt, welches bey vielen Bürgern um so vielwehr Widerspruch fand, als es lange weder von Zürich, noch vonLern grbilliget wurde, weil sie besorgten, eine wirkliche Ve-stung möchte unter gegebenen Umständen größere Mächte nochmehr reizen, sich zur Beförderung ehrgeiziger Absichten Genfs