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neu Tadel über das Befestigungswerk aussprach. Im nähmli-chen Jahre wurde er in den Rath der Aweyhuudert gewählt,und er widersetzte sich in demselben mit großer Hitze dem Ve-stungsbaue. In einer öffentlichen Schrift griff er 1728 den Planund die Aufseher des Baues an. Am 6 December 1729 ver-urtheilte ihn der Rath zur Abbitte und zur Einlieferung allerseiner Schriften über diesen Gegenstand. Er gehorchte nicht,gab eine Schutzschrift heraus, welche er dem Herzoge von Alainezueignete. Am 80 May 1780 wurde er seiner Rathsstelleund des Bürgerrechts verlustig erklärt, und über seine Güter dieEinziehung ausgesprochen. Die Entdeckung eines Briefwechsels,in welchem er sich äußerte, die höchste Gewalt sollte ganz beyder Bürgerschaft stehen, und diese sollte alle Urtheile bestätigen,hatte am 8 Juni 1731 seine Verurteilung zu ewigem Gefäng-nisse zur Folge, und zwey seiner Anhänger wurden verwiesen.Dieses Verfahren, diente' nur die Zahl der Mißvergnügten zu ver-mehren. Die großen Verluste, welche mehrere Genfer durch denunglücklichen Ausgaug von Laws Actien-Handel in den Franzö-sischen Staatspapieren gemacht hatten, vermehrten die Zahl derUnruhigen.
Der Rath erließ bereits zu Anfang des Jahrs 1784 eineEinladung zu freywilligen Beyträgen für den Fesiungsbau.Allein am 4 May gaben achthundert Bürger den vier Syndicsund dem General-Procurator eine Klagschrift über die bisheri-gen Auflagen und das Verfahren des Rathes ein, und forder-ten eine Ausammenberufnng der Bürgerschaft. Der erste Syndicle Fort hatte die Liebe der Bürger-, und war schon deßwegenim Rathe nicht gut angesehen. Die Bürger benutzten die'Ein-teilung siebzehn Compagnien, welche für ihre Versammlun-gen und Uebungen keiner Bewilligung bedurften. Jede wähllezwey Vorsteher, die einen Ausschuß bilderen, der sich versam-melte und durch ungenannte Schreiber ein Protocoll führenließ. Die mächtige Opposition wollte nur die vier Syndics alsObere ansehen, und der Rath getraute sich nicht, sie zu unter-