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Zweyter Band.
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ausgang eröffnen, durch welchen Hülfe in die Stadt kommenkonnte, einige Kanonen aus dem Zeughause zu St. Gervais weg-führen , wo die meisten Unzufriedenen wohnten, und zwey undzwanzig andere zu Chantepoulet mit hölzernen Zapfen (tsmpon»)verstopfen, um wenigstens einen schnellen Gebrauch derselbenzu hindern. Der Stadtwache und den Habitanten war befohlen,beym Ausbruche einer Volksbewegung die Zugänge in die obereStadt zu besetzen, und zu hindern, daß die Rathsversammluuggestört werde. Der erste Syndic ließ zwar die Pfropfewieder aus den Kanonen ziehen, aber die Kunde der getroffenenMaßregeln durchlief die Stadt. Am 2 Juli verbreitete sich daSfalsche Gerücht, es nähern sich Bernersche Truppen. Abendsum 4 Uhr forderten Abgeordnete der Bürger, die vornehmstenPlätze besetzen zu dürfen. Dieß wurde ihnen gestattet. Bey demThore Cornavin, wo man die Schweizer erwartete, pflanzten dieBürger vier Kanonen auf, und beynahe die ganze Bürgerschafttrat in die Waffen. Doch war auch diese Ergreifung der Waf-fen (pi-iss cl'srmes) mit keinen Unordnungen verbunden.

Der Rath bath sich von Zürich und Bern Abgeordnete aus;allein es näherten die Gemäßigtem von beyden Theilen sich wie-der, und am 8 legte der Rath der Bürgerversammlung die längsgewünschte Berathung über den Festungsbau und die Auflagevor. Einmüthig wurde beydes genehmigt; die Auflage auf zehnJahre, doch mit dem Vorbehalte, daß ohne Zustimmung derBürger keine neue beschlossen werden sollte. Der Antrag einerallgemeinen Amnestie wurde dagegen verworfen, und die Unter-suchung jener gefährlichen Anstalten gefordert. Eine Erklärungder Bürger, sie hätten die Waffen nicht wegen des FeüungsbaueS,sondern wegen der die Freyheit bedrohenden Maßregeln ergriffen,nahm der Rath nicht in sein Protocoll auf, bis die Bürger aufdie Ausdrücke: „gefährliche und dem Staate drohende Com-plotte" verzichteten. Nun wurde sie durch den Druck bekanntgemacht; auch bewilligte der Rath, daß künftighin bey den An-klagen von Hauptverbrechen dem Beklagten ein Sachwalter und