Band 
Zweyter Band.
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und einige Vorschläge für Veränderungen machten. Sechs ausihnen wurden, die Einen aus 25, die Andern auf 50 Jahre ausder Eidsgenossenschaft oder aus dem Canton Bern verbannt;Einige erhielten Hausarrest für sechs Monathe. Unter den Ver-bannten befanden sich auch Samuel Henzi, der, mit empfehlendenEigenschaften ausgestattet, einen nicht unbedeutenden Grad vonlitterarischer Ausbildung sich erworben, in verschiedenen Berusö-artcn sich versucht, auch eine Zeit lang in der Leibwache desHerzogs von Modena gedient hatte, und der durch seine mathe-matischen Kenntnisse ausgezeichnete Samuel König, der nach sei-ner Verbannung «ine Lehrstelle zu Franeker erhielt.

Das Vorgegangene blieb nicht ohne Wirkung auf die Re-gierung , ließ aber auch bey einer nicht geringen Anzahl derBürger bleibende Eindrücke zurück.1744 machte der große Ratheine Verordnung gegen das Verwackeln der Barette ^). EineSchmähschrift auf ein Mitglied des Rathes, welches sich dersel-ben widersetzt hatte, wurde durch den Scharsrichter verbrannt,und sogleich fand man eine noch bitterere an die Thüre des Rath-hauses angeheftet. Henzi, der seine Aeit zu Neueuhurg mit litte-rarischen Beschäftigungen zubrachte, erhielt schon 1748 die Be-willigung nach Bern zurück zu kehren ; allein seine Oeconomie warzerrüttet, und in seiner Bewerbung um die -Bibliothekarstellsfiel ex gegen einen ganz jungen Mann durch. Man hatte zuwenig und zu viel gethan, um eines Mannes von seiner Artsicher seyn zu können. Ihm näherten sich andere Mißvergnügte,welche theils durch die schon lange zurückgesetzten Ansprüche ih-rer Familien, theils durch öconomische Verlegenheiten aufgeregtwaren. Ein stolzes Benehmen mehrerer Regierungsglieder ge-gen ihre Mitbürger, und eine in verschiedenen Punkten zweck-mäßige, aber ungewöhnliche Ausdehnung der Straßen-Polizey,u. dgl., vermehrten die üble Stimmung. Gabriel Fueter, ein

(") Stellen im großen Rathe. Die Hauptbedeckung der Gliederdesselben nannte man Tarett.