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nöthigen Falle Mediatoren von dorther zu berufen. Die Zu-stimmung der katholischen Orte wollte man durch die Abtretungder eroberten Landvogteyen, diejenige der Stadtburgerschaft durchdie Aufhebung einiger städtischen Abgaben, z. B.' des Bös-Pfcnninges (einer Getränkabgabe), und durch Vermehrung derbürgerlichen Genusse, die der Landschaft durch Aufhebung derLeibeigenschaft, durch Herabsetzung der Preise des Salzes und desSchießpulvers und durch die Einführung eines einfachern Ver-fahrens in Prozeßsachen erkaufen. Den andern Cantonen solltesogleich zugeschrieben werden, die alte Verfassung sey wiederhergestellt, und den Landvögten wollte man befehlen, sie solltensich ruhig verhalten und das Weitere erwarten.
Die Heftigkeit der einen Theilnehmer, die Mäßigung und ölewirkliche Furchtsamkeit anderer hatte sie verhindert, sich übereinen vollendeten Plan zu vereinigen. Einige hatten die Absicht,noch eine Aufforderung oder eine Bittschrift an den großen Rathvorher gehen zu lassen, und nur in dem Falle eines AbschlagesGewalt zu gebrauchen. Einige schlugen vor, einen Dictatorfür die Ausführung der Unternehmung aufzustellen, und sie ge-dachten dieses Amt dem Samuel Henzi aufzutragen, auch einesder Häupter der Regierung zu nöthigen, sich mit den Ver-fchwornen zu vereinigen. Der große Rath oder wenigstensdie verhaßten Mitglieder desselben sollten in die Bibliothek oderin den Concert-Saal eingesperrt, oder in ihren Häusern aufge-sucht, und im Falle eines Widerstandes niedergemacht werden.Einige der Heftigsten sollen davon gesprochen haben, die Ver-haßtesten in das Cronen-Gäßchen hinzuführen, und daselbst zu„kaputisiren." Von vier Tyrannen war vorzugsweise die Rede.
Schon am so wurden der Hauptmann Henzi, der Stadt-Leutenant Emanuel Fueter und der Kaufmann Wernier vomgroßen Rathe zum Schwerte verurtheilt; Fueter, ungeachtet erkeiner der Rädelsführer war, wegen seiner besondern Verpflichttungen, zu Abhauung der rechten Hand. In seiner Vertheidi-gungsrcde sagte Alexander von Wattenwyl den Richtern: »A