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Zweyter Band.
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fester Ihr sitzet, desto mehr könnet Ihr Gnade walten lassen!" Dochbath er nur um eine milde Todesstrafe, um Schonung der Nach-gelassenen und um Ueberlassung der Leichname an dieselben.Die Vermögensumstände der drey Verurtheilten waren gänz-lich zerrüttet. Standhaft ging Henzi zum Tode; doch istnicht bewiesen, daß er bey dem Anblicke der verunglück-ten Hinrichtung seiner beyden Mitschuldigen ausgerufen habe:„(Zueile Loncliorie !" Kleimnutßiger bezeigten sich die beydenAndern. Neun Streiche waren erforderlich, und außer diesennoch die Nachhülfe des mit einigen der Verschwornen in naherBekanntschaft stehenden Scharfrichters, um die drey Köpfe fallenzu machen. Ein großer Theil der Bürgerschaft, überhauptdreyzehnhundert Mann, waren in den Waffen, als die Verur-theilten vor das obere Thor zum Tode geführt wurden.

Sonntags den 27 wurde ein Dankfest gefeyert, am 2 Augustdie Bürgerwache entlassen, und am 6, 7 und 8 die Bestrafungder Angeklagten fortgesetzt. Friedrich Kupfer im Sulgenbachund der Student Reinhard, auf welche sich auch einige Stim-men für die Todesstrafe vereinigten, wurden mit vier Andernauf immer, zwey auf zwanzig Jahre, Einer auf zehn Jahre ausder Eidsgenossenschast verbannt; Einer zu vierjährigem Stadtarrest,acht andere zu Hausarrest auf ein, zwey und drey Jahre verur-theiltl Zwölf erhielten eine Ermahnung und mußten einen Eidöer Treue schwören, fünfzehn Andere nur diesen Eid ablegen,und eilf wurden freygesprochen. — Zwey Glieder der FamilieAugsburger, welche in Verhaft gesetzt waren, und wovon dereine gebunden und von Bewaffneten begleitet, aus seinem Gutenach der Stadt war geführt worden, verließen denselben nicht,als man sie bald nachher wieder entlassen wollte, bis ihnen eineschriftliche Erklärung ihrer Unschuld zugestellt wurde. Michelidu Crest, der auf das Ansuchen des Magistrates zu Genf in demHospital zu Bern verwahrt war, und den Verschwornen vondaher seine Räthe ertheilt hatte, kam auf Zeitlebens nach derFestung Aarburg, Am 22 August wurden der Kaufmann Gab-