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Pfistern, *) ii. s. f. — 1780 wurde den noch lebenden Verurtheil-ten eine Amnestie bewilligt, und mehrere benutzten noch ihre er-freuende Wirkung. Fwey Fueter kamen wieder nach Hause.
In Livenen oder im Liviner-Lhale, an der Mittagsseite desGotthards, beynahe in der nähmlichen Ausdehnung, aber milderund von einer etwas zahlreichern Bevölkerung bewohnt, als das-jenige des herrschenden Cantons Uri, genoß das zwar aus Italie-nischem Stamme entsprossene, aber durch reine Bergluft zu Ho-her», gestärkte Volk durch die günstigen Umstände des Jahres1713 eines bessern Verhältnisses, als keines der unter Schweize-rischen Demokraten stehenden Länder. Doch auch hier hattendie kostbaren Freyheiten des Völkchens ihre gefährlichsten Wider-sacher in den eigenen Vorstehern. Klagen über ungetreue Ver-waltung des Vermögens der Witwen und Waisen drangen, ohnein der Heimath Abhülfe zu finden, bis nach Altars hinüber.Nicht unwillkommen war hier der Anlaß, der Landesherrschafkwieder eine größere Wirksamkeit zu geben. Die in manchenSchweizerischen Gemeinen vernachlässigte, von Vielen als ein Ein-griff in die Freyheit angesehene Aufnahme von Inventarien undeine genaue Aufsicht der obern Behörden über das Pupilar-M-sen wurde von dem Landesherrn beschlossen und, gestützt auf §57und S8 des Statuten-Buches verordnet, daß je zu zwey Jahrendie Vicinanzen oder Gemeinen den Deputirten des Cantons UriRechnung über die Verwaltung ablegen sollten.
Der Gedanke an die Verwaltung der tiefer liegenden, voneidgenössischen Landvögten beherrschten Thäler und eigene Er-innerungen ließen die Liventiner in dem Heilmittel ein weit ge-fährlicheres Uebel erblicken, als die Gebrechen, an denen Einzelnelitten. Das Volk gerieth in Bewegung. Seine Führer ver-mehrten den Eifer, und verblendet durch das Gelingen des letz-ten Widerstandes und das Gefühl der Ueberlegenheit der Be-herrschten über die Herrscher, ließ die schwindelnde Menge, wie
(*) Nahmen der Zünfte.