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so viele andere Empörer, ohne Folgen und größere Verhältnisse zuberechnen, sich hinreißen, beharrlich sich diesen Verordnungen zu wi-dersetzen. Nicht nur erklärten sie die neuen Urmenschen Verord-nungen als unrechtmäßige Neuerungen, sondern sie forderten nunauch, die Verbrecher sollten von dem Rathe- des Landes Livenenbehandelt, auch der Zoll daselbst ausgetragen werden. Landsge-meinen wurden gehalten; die Sturmglocken angezogen, ohne aufdie von Uri erlassenen Abmahnungen zu achten. Die Vorsteher,denen bange zu werden anfieng, wandten ihren Einfluß und dieAbhängigkeit des Volkes an, um dasselbe zur entschiedenen Theil-nahme zu vermögen, auch scheint ein Theil der Geistlichen derSache der Landesleute mehr zugethan gewesen zu seyn, alsderjenigen des Deutschen Landesherrn jenseits des Gebirges.
Endlich beschloß am 27 April 1756 die Landsgemeine vonUri ei'nmi'ithig, Gewalt zu brauchen. Um die Gehorsamen vonden Ungehorsamen zu unterscheiden, wurden alle Gemeinen desLiviner-Thaleö aufgefordert, sich bis zum 3 May zu erklären,ob sie wollen Gehorsam leisten, wofern nicht Gewalt sie dazuzwingen sollte. Die acht Gemeinen verweigerten dieß nicht nur,sondern sie sandten zwey Abgeordnete, Bull und Wela, nach Al-torf, um ihre beharrliche Forderung der Obrigkeit zu eröffnen.Einige hatten vorgeschlagen, fremde Hälfe zu suchen, und Uriwar deßwegen nicht ohne Unruhe. Mittlerweile wurde demLandvogt Gamma und dem Zöllner Tanner durch dreyhundertMann der Arrest am 8 May angekündigt. Am il wurden dieLivinischen Abgeordneten auf der sogeheißenen Nachgemeine vorallem Volke von Uri öffentlich angehört, zu gleicher Zeit aberauch der Brief des Landvogts Gamma und die Hülfe erbiethen-den Antworten verlesen, welche die Eidsgenossen auf die Urne-rische Mittheilung vom 27 April erlassen hatten. Ueberzeugtvon der Wirkung kräftiger Maßregeln, beschloß die Gemeine ein-müthig, Zürich, Zug und die Waldstätte zum Auzuge nach Uri;Bern, Glarus und Wallis auf den 21 an die Grenzen des Li-viner-Thales hinzumahnen, und die Lhalleute aufzufordern, die