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genöffischen Tagsatzung kam der schuldige Zuzug gegen Unter-thanen, welche sich auflehnen, in neue Anregung. In Lwinenhörten alle Waffenübungen auf, und die Einwohnersanken in dieClasse der willenlosen, für den Schutz des Vaterlandes verlore-nen Unterthanen herab. Eine der verderblichsten Folgen einesübel berechneten Aufstandes ist es, daß daS überwältigte Volkweit unter das Verhältniß eines eroberten Landes herab sinkt.Gewöhnlich sucht der Eroberer durch Milde und Vorsorge einsolches für sich zu gewinnen. Den bezwungenen Empörer hin-gegen haßt der Bezwinger nicht nur, weil er sich von ihm be-leidigt fühlt, sondern weil er durch das Vorgegangene selbstder Gegenstand des Haffes des Bezwungenen geworden zu seynglaubt. In herrschenden Republiken sind diese Nachwehcn umso viel empfindlicher, als die Zahl derjenigen, deren persönlicheLeidenschaften aufgereizt wurden, größer ist. Der unedlere Theilderselben fühlt nur den Genuß der Rache, weil er selbst empfin-det, daß er nur wenig über demjenigen stehe, den er bezwun-gen Hat, und nicht wie ein Fürst durch Pflichtgefühl und durchdas Bedürfniß gehoben wird, um seines eigenen Vortheiles wil-len den Zertretenen und Gelähmten wieder empor zu heben.
Wegen des UebertrltteS zweyer reformirten Glarner zur katho-lischen Religion, wegen einer neuen Landesfahne der Katholi-schen und wegen anderer Gegenstände veruneinigten sich die bey-den ReligionS-Parteyen in Glaru« sosehr, daß 1756 Zürich uudLern die Evangelischen ermähnten, sich nicht selbst Hülfe zuschaffen. Wiederhohlt beschäftigte die eidsgenössische Tagsatzungsich mit diesen Streitigkeiten, und als Vermittler nach GlaruShingeschickt werden sollten, nachdem man beyde Theile kräftigzum Frieden ermähnt hatte, verglichen sie fleh 1757 unter sichselbst.
Zwischen Ob - und Nidwalden entstanden 1756 Streitigkei-ten über die Vertheilung der Landesstellen, noch anderer Deam-tungen und ökonomischer Vortheile. Es war die Frage: Ob Nld-walden, welches überhaupt nur den Dnttheil des Landes vorstellte,