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auch davon nur ein Drittheiloder aber die Hälfte zu beziehen habe.Ohne Erfolg hielten die sechs übrigen katholischen Orte deßw<-gen eine Conferenz zu Luzern, weil Nidwalden nur die beydenandern Glieder des ersten Schweizer-Bundes, Obwalden hinge-gen auch die vier übrigen katholischen Orte als Schiedrichter an-erkennen wollte.
Die in mehrern aristokratischen Cantonen von Zeit zu Zeitangegriffene stärkere Stellvertretung einzelner Familien gab auchim Canton Uri der Eifersucht Nahrung, und 1764 wurde vonder Landsgemeine beschlossen, als unveränderlichen Zusatz demLandbuche beyzufügen, daß aus dem nähmlichen Geschlechte künf-tig nicht mehr als drey im Gericht und Rath zu Vorgesetztenoder als Sechser mögen erwählt werden. Schon früher galtdie Bestimmung, daß, wenn sieben Landleute die Zusammenberu-fung einer Landsgemeine oder einen Antrag an dieselbe zu ma-chen forderten, sie, abgesehen ob sie aus einer oder mehrernGenoßsamen seyen, doch aus verschiedenen Geschlechtern seynmußten.
In keinem Cantone fand die Veränderung der FranzösischenKapitulation von 1764 größer» Widerspruch als zu Schwyz.Ohnehin war man daselbst unzufrieden, weil dortige Landleutesich gerade damahls durch die Beschränkung der SchweizerischenPrivilegien und durch die Anwendung des stroir eHubnins be-troffen fanden. Parteygeist und Berechnungen einiger Offizierein Spanischem Dienste, welche hofften, ein Bruch mit Frank-reich wurde ihre Werbung erleichtern, setzten Leidenschaften andie Stelle ruhiger Prüfung. Das Land zerfiel in Factionen,die auch hier die Nahmen der Harten und Linden erhielten.Die Führer der Antifranzöstschen Partey, unter welcher sich geach-tete Geistliche befanden, machten das Volk auf alle nachtheili-gen Seiten der veränderten Capitulation und des Bündnissesvon 1715 aufmerksam. Jetzt hörte man Viele aus dem Volkevon Schwyz mit Wärme behaupten, es sey besser in keine Ver-bindung zu treten, als Freyheit, Ruhe und Frieden für Vor-