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nicht, «in solches aus seiner Hand zu geben. Von der Lands-gemeine forderte unerschrocken die Generalinu ein Verboth, um,wie sie sagte, ihren Gatten bey Hofe über das Ausbleiben derRekruten zu rechtfertigen. Sie erhielt ein solches, zugleich aberauch einen Auftrag an den General, sich für die Forderungendeö Cantons bey Hofe kräftiger zu verwende».
Auch dieß Mahl vermochte die Beharrlichkeit eines einzelnenCantons nichts, weil die andern sich den neuen ForderungenFrankreichs unterworfen hatten. Mit unzeitigcm Trotze ließendie Werkzeuge Frankreichs die Geworbenen noch die FranzösischeCvearde tragen und mit Jubel und Gesang fortziehen. Jetztloderte dex Zorn des Volkes auf, und eine neue Landsgemeineströmte zusammen. Unerschrocken und mit seltener Beredsamkeitvertheidigte die Gemahlinn Redings vor derselben vergeblich ihrenabwesenden Gatten. Große Volkshaufen drangen gegen die Bühne,auf welcher die Obrigkeit und die Rednerin» standen. Dem Pfar-rer, der in der Chsrkleidung hervor trat, gelang es nicht, denZorn des Volkes zu besänftigen. Man rief den General unddie in Frankreich stehenden Truppen bey Verlust des Landrechteszurück. Frankreich dankte nun selbst die Schwyzer ab, sagtesich von dem Bunde los, und unbekümmert that das Volk vonSchwyz das Nähmliche, Nicht alle Angeworbenen entsagten demFranzösischen Solde. Sie wurden in andere Compagnien einge-reihet. Au der Spitze seiner Garde-Compagnie kehrte der Ge-neral im Februar 1765 gehorsam in die Heimath zurück und zogmit fliegender Fahne zu Schwyz ein. Allein weder sein Ge-horsam, noch die mit ruhiger Entschlossenheit vorgetragene Dar-stellung seines Unvermögens, das Geschehene zu hindern, hieltdie ergrimmte Menge ab, ihn mit Mißhandlungen und dem Todezu bedrohen. Die Volkswuth schonte zwar seine Person undEhre; doch wurde er mit Geldstrafe belegt, die ihn mehr als2»,ooo fi. kostete. Er begab sich auf einige Jahre in das LandUri, wo er nicht nur Schutz fand, sondern auf der nächstenTagsatzung klagte Uri gegen Schwyz, letzteres habe versucht, seine