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Zweyter Band.
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Heinrich Rossier, einen Bajonettstich in die Brust, sank nieder,und starb, Sein Leib wurde nach der Unterdrückung des Auf-standes geviertheilt, und der Kopf auf dem Romonterthore auf-gesteckt, Die geflüchtetm Castellaz und Raccaud wurden zurMerthel'lung, Andere zu Galeeren, Verbannung, zu Ehren-,Geld - und Leibesstrafe verurtheilt, Castellaz und seine Kinderdes so geheißenen kleinen Bürgerrechtes der Stadt verlustig er-klärt. Ein Theil des Vermögens der Hauptschuldigen wurdeeingezogen.

Bald entließ Frehburg die Bernersche Hülfe bis auf hundertMann, zu denen Luzern und Solothurn jedes die nähmliche Anzahlstoßen ließ, Am 4 gab die Regierung ein Manifest heraus, welchemdie Repräsentanten von Bern, Luzern und Solothurn eine Erklärungbeyfügten. Die Regierung verkündigte, sie werde mit anwoh-nender Huld alle Beschwerden der Gemeinen untersuchen, be-schränkte aber die Frist der Eingabe auf drey Tage. Nichtsdesto weniger eilten zahlreiche Ausschüsse nach Freyburg, wo sieallein noch Erleichterungen zu finden hofften, weil der Vorortdie Abgeordneten, welche sich dorthin gewendet hatten, zurückwies, ohne sie anzuhören» — Die Bürger der Stadt, welchesich zurück gesetzt glaubten, forderten durch einen Ausschuß denZutritt zu den Staatsarchiven, um das Verhältniß ihrer bürger-lichen Rechte kennen zu lernen, und zu diesem Zwecke die Ein-sicht der alten Urkunden, nahmentlich der Geschwornen-Drieseoder bürgerlichen Verkommnisse von i4o4 und' 1253. Am 23Juni erklärte ihnen der Rath durch die Venner, sie würdendieß am besten aus den Munizipal-Ordnungen, den Zunft- undHandwerks - Statuten und den bisherigen Uebungen kennen ler-nen können.

Erbittert durch diese Antwort, begannen die Zurückgewiese-nen, auf die Bewohner der alten. Landschaft einzuwirken, indemsie dieselben an ihre frühern staatsrechtlichen Verhältnisse erinner-ten, und deren Umfang durch Vorspiegelungen noch vergrößer-ten. Die Regierung wandte sich an die drey enger verbündeten

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