Band 
Zweyter Band.
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kleinen, die Glieder des kleinen und des Sechziger-Rathes nuraus dem großen gewählt. Die Souveränität kam keinem derbenannten Stande ausschließend zu; die Bürgergemeiue alleinbildete den souverainen Rath. Die gesetzgebende Gewalt, dasRecht, Auflagen zu bestimmen, Krieg, Frieden und Bündnissezu machen, die Festungswerke zu erweitern oder zu beschrän-ken, neue Anstalten anzunehmen oder zu verwerfen, gehörte derWürgerversammlung zu. Sie entscheidet üb r die Aufnahme frem-der Truppen, mit Vorbehalt derjenigen der drey gewährleisten-den Mächte, insofern diese zur Handhabung alter Verträge ge-braucht werden. Nur von den Syndies, dem kleinen und gro-ßen Rathe kann die Würgergemeine versammelt und etwas der-selben vorgetragen, nichts vor den großen Rath gebracht werden,als was von dem kleinen beschlossen wurde. Die Lürgergemeineentscheidet ohne Berathung nur durch billigende oder verwerfendeStimmzettel. Jeder alte Syndie tritt nieder in seine Stelle ein,wenn er nicht drey Wertheste der Stimmen gegen sich hat.Der erste Syndie darf die eingehenden Briefe nur in Gegen-wart eines andern Syndies oder zweyer Rathsglieder eröffnen.Aus dem nähmlichen Geschlechte können in dem großen Rathenur sechs Glieder sitzen. Wenn ein Glied des kleinen Rathesabgeht, so kann weder sein Sohn, noch sein Eidam oder einePerson von seinem Geschlechte ihm unmittelbar nachfolgen. DieEingebornen (imuks) genießen aller Freyheiten des Erwerbes. Diegesellschaftlichen Verbindungen (Cercles), welche sich an demnähmlichen Orte versammelt, und politische Zusammenkünfte wur-den, sind auf immer abgeschafft; dafür werden öffentliche Kaffee-häuser angeordnet. Den Kaffeewirthen ist verbothen, verschlosseneAimmer zu halten, oder zu gestatten, daß von Staatsangelegen-heiten oder den Verrichtenden der Regierung gesprochen werde.Kein Bürger oder Unterthan kann, auch wenn er auf diese Ei-genschaften Verzicht thäte, als Minister oder Agent eines frem-den Herren angesehen werden. Keine Schriften, welche die alte»Streitigkeiten aufwecken, oder neue hervorbringen könnten, sollen