Band 
Zweyter Band.
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in oder außer dem Lande in den Druck gegeben werden. Die1770 verwiesenen Natifs werden wieder zurück berufen. Gewöhn-lich soll die Besatzung tausend Mann stark seyn; sie kann vondem großen Rathe auf zwölshundert erhöhet, oder auf achthun-dert vermindert werden. Sie schwört der Republik den Eid derTreue, dem großen und dem Kriegsrathe Gehorsam; der Oberstund der Major müssen Ausländer seyn; in der Folge könnenauch Genfer zu diesen Stellen gewählt werden, wenn drey Vier-theile des großen Rathes dazu stimmen. — Verschiedene Aufla-gen wurden eingeführt. Vom Vermögen wird bis auf zehen tausendThaler ein halber, und von demjenigen, was diesen Betrag über-steigt , Ein von tausend bezahlt.

Die fremden Besatzungen bliebe» bis ins zweyte Jahr, undgleichwohl verzichtete Bern auf den Ersatz der Kolken, den esdurch den Vertrag von 1584 fordern konnte. Die Reicherntrugen das Meiste zu den Auflagen bey. Die Finanzen wurdengut verwaltet, und die Einnahmen überstiegen gewöhnlich dieAusgaben. Noch waren den Bürgern einzelne Freyheiten übriggeblieben, welche die Bürgerschaften der Schweizerischen Patri-ziat-Städte nicht genossen; aber sie waren in todte Formeneingehüllt, die dem lebhaften Volke keine Ergießnngen seinerGesinnungen gestatteten. Die geschätztesten Befugnisse waren auf-gehoben, und durch ängstliche inquisitorische Anordnungen ver-kümmert, deren Druck einige freysinnigere Bestimmungen nichtvergüteten. Die Machthaber herrschten ungestört; aber sieherrschten über Menschen, für deren größere Zahl kein Vater-land , keine Theilnahme und keine Liebe für dasselbe mehr vor-handen , die Regierung hingegen ein Gegenstand des bitter-sten Haffes, und denen jede Aussicht auf eine Veränderung will-kommen war. Vergeblich suchte die Regierung, durch zweckmäßigeVerwaltung, gute Justiz, durch Unterstützung der Thätigkeitund des Kuustfleißes die Zuneigung zu gewinnen. Die sichmündig fühlende Bürgerschaft wollte sich nicht mit einer Vor-mundschaft versöhnen, die durch fremde Gewalt aufgestellt, und