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Zweyter Band.
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nerischen Bevollmächtigten antworteten auf eben diese Weise.Der König von Sardinien nahm die fünf Stucke an, welcheihm waren zugedacht worden. — Der Rath bath sich die Bild-nisse der Bevollmächtigten aus. Sie versprachen dieselben; alleinjetzt glaubte man, dabey nicht stehen bleiben zu dürfen. AufUmwegen suchte man um dasjenige des StaatSministerS vonVergenneS, und um dasjenige des Sardinischen Ministers, Gra-fen von Perron, an. Eine Art von Hoftrauer stellt der Be-schluß vom ia December 178» durch die Verordnung auf, daßdas Schauspiel von dem Tode eines Rathsherren bis zu dessenBegräbniß geschlossen seyn sollte. — Capitulirend, doch aber nochmit Rettung republikanischer Gefühle, wurde im November 1785dem Rathsherrn Micheli als Ausnahme gestattet, den Französi-schen Verdienstorden zu tragen, mit der Bestimmung, er sollabtreten, wenn Französische Angelegenheiten verhandelt werden.

Die Stadt Stein, welche, ohnedem Züricherischen JnnungS-Iwange oder dessen kaufmännischen Monopolien unterworfen zuseyn, mit großen Munizipal-Rechten unter dessen Landeshoheitstand, erinnerte sich immer noch ihrer frühern ReichSunmittelbar-keit. Sie glaubte, Preußische Werbung erlauben zu dürfen,da die ^üricherischen Landesgesetze diese nur für die capitulirtenRegimenter in Frankreich und Holland gestatteten. Dieß ver-anlaßte die Stadt zu einigen halboffkiellen Schritten bey Oester-reichischen Behörden, und zur Berufung auf alte Rechte, diedurch den Uebergang unter Zürichs Herrschaft nicht aufgelöstseyen. Nach mehrern gegenseitigen Erklärungen beschloß am27 November 1785 Zürichs großer Rath: 1. Zu Stein solltenkeine Werbungen ohne sein Wissen und seine Bewilligung vor-gehen. 2 . Bey den jährlichen Huldigungen der Bürger sollte derVorbehalt „des Reichs Ehre" aus den Eiden weggelassen, unddiese dagegen nach der Vorschrift von 1668 geleistet werden,welche seit geraumer Zeit war außer Acht gelassen worden, undnunmehr aufs neue bekräftigt wurde. Z. Stein sollte sich nichtmehr „m die kaiserliche Bestätigung seiner Privilegien bewerben.