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Zweyter Band.
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dieser Ant h^lt Bern an seiner Grenze zu Zürichs UnterstützungBewaffnete in Bereitschaft.

Die versammelte Gemeine Stäfa nahm eine Unterwerfungs-Acte, welche ihr vorgelegt wurde, stillschweigend an, und siewurde von allen Vorstehern unterschrieben. Der BürgermeisterKilchsperger und andere angesehene Magistratspersonen hatten dieDauer der Untersuchung benutzt, um die aufgeregte Empfindlich-keit, welche zuerst Hauptcriminalstrafen forderte, herab zu stimmen.Barthelemy's Erinnerungen, und freundschaftliche Räthe von Bernwirkten zum nähmlichen Zwecke. Um zu verhüthen, daß nichtEinzelne als Rädelsführer zu schwerern Strafen heraus gehobenwerden, zeigte der Referent Rathöherr Heinrich Fiißli ausführ-lich, daß ein großer Theil der bedeutendem Angeklagten auf dernähmlichen Linie der Verschuldung sey. Durch eine Kundma-chung erklärte die Regierung, die vorgelegten Urkunden seyenveraltet, in Zeiten offenbarer Unruhen abgefaßt, daher unver-bindlich. Die Gemeinen Kußnacht und Knonau gaben die Haupt-documente, welche bey ihnen in Verwahrung lagen, ein. Am2 September verurtheilte der große Rath als Strafrichter überStaatsverbrechen sechs Männer, welche als die Schuldigsten an-gesehen wurden, den Seckelmeister Bsdmer von Stäfa, daß erauf die Richtstätte geführt, und, indeß die fünf andern unter der-selben mit entblößten Häuptern zusehen, von dem Scharfrichterdas Schwert über sein Haupt geschwungen werden soll. Ueberihn pnd den Seckelmeister Fierz von Küßnacht wurde lebensläng-liche unwiderrufliche, über einen dritten zwanzig -, über drey anderezehenjährige Gefängnißstrafe ausgesprochen. Beträchtliche Theileihres Vermögens wurden eingezogen. Die Strafgelder der Ein-zelnen in der obern und untern Wache betrugen 44,9oo Gul-den , ohne eine nicht ganz unbedeutende Summe auS der ennern (jen-seits des Berges gelegenen) Wache. Der ganzen Hofgemeine, mitAusnahme der Bestraften, der Witwen und Waisen und derje-nigen, welche den Unruhen sich widersetzt hatten, wurde einBeytrag von 60,000 Gulden an die Kriegskosten, und an die

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