Band 
Zweyter Band.
Seite
515
JPEG-Download
 

515

Lie als Erwerbung in todte Hand die Privaten beunruhigten.Die schlecht besoldeten Beamten genossen bedeutender Ausnah-men und einer Nachsicht, die man nur an den Oberbeamten dergemeinen Herrschaften dulden zu muffen glaubte. Auch andereRechte des Volkes wurden von Zeit zu Zeit beschränkt. Was man einelange Seit tragen zu muffen geglaubt hatte, hielt man setzt fürunerträglich, weil die Zeit gekommen war, wo man an derRechtmäßigkeit jeder Last zweifelte. Die Bezahlung der Kostenfür die Zuzüge nach Basel veranlaßten Unzufriedenheit. Zuerstentstanden unruhige Bewegungen in den Gerichten Goßau, Nieder-weil, Andweil, Oberdorf und Oberarnegg. FiScalische Maßregeln ge-gen eine erledigte Erbschaft zu Goßau hatten den Ausbruch deslange zurückgehaltenen Unwillens bewirkt. Gegen das Verbothdes Fürsten hielt die Gemeine Goßau im Anfange des Jahres1795 Versammlungen, in denen einstimmig eine Klageschriftüber verschiedene Punkte an den Abt abgefaßt wurden. AndereGemeinen vereinigten sich mit ihnen. An der Spitze stand derFleischer Johannes Kunzli von Goßau, ein zwar nicht wissen-schafnich gebildeter, doch aber mit einem hellen Blicke und mitVolksberedsamkeit ausgerüsteter Mann. Gewählte Ausschüsseberiethen die Beschwerden des Landes und gaben dem Abte die-selben ein. Die Unterhandlungen zogen sich in die Lange. Nurder Abt Beda Angehrn von Hagenweil im Thurgau, ein gebor-ner Unterthan der Abtey, von Natur gutmüthig, hatte in hö-herer» Stellung die Gefühle nicht vergessen, mit denen das Volkschon lange gegen das Verfahren seiner Beherrscher erfüllt war.Dem Volke kamen die politischen Verhältnisse der EidSgenossen-schaft vorzüglich zu Statten. Zürich war mit seinen Seegegen-den beschäftigt. In die übrigen Cantvne flössen, weil der da-mahls regierende Abt nicht dazu geneigt war, keine Geldsum-men. Bey der Mehrheit der Landsgemeine zu GlaruS und ih-rer Führer herrschten demokratische Gesinnungen. Zu Luzernwaren die für das Hergebrachte eingenommenen ältern Regierungs-glieder durch die den neuen Grundsätzen ergebenen jnngern ge-