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Zweyter Band.
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ren Gewinn bedachten Lanövögte an ein landesherrliches An-sehen kaum erinnerten. Die Schwäche Biindens gegen seinelosgerissenen Herrschaften, und der Beyfall von hoch stehendenMännern der Italiänischen Republik erhöhete den Muth derNeuerungslustigen. Anreizungen und Neckereyen aus Cisalpinienher bewiesen das Daseyn weiter gehender Absichten; Gebieths-verletzungen erfolgten auf dem Lauiser-See im Februar 1797;am Ende des Aprils drangen Comaokische Clubbisten in die Herr-schaft WendriS ein. Aufmerksam geworden schickten die regieren-den Orte zwey Repräsentanten hin. Bewaffnete Freywillige zurBeschützung des Bestehenden vereinigten sich, und heimlich hiel-ten auch die Mißvergnügten zusammen; doch wurde die öffentlicheRuhe nicht mehr gestört.

Wenn während dieser warnungsvollen Zeiten die Obrigkei-ten der herrschenden Cantone dem Antriebe des Zeitgeistes nurschwach nachfolgten, so liegen große Entschuldigungen in ihrerzahlreichen und ungleichen Zusammensetzung, in der Langsam-keit ihrer Berathungen, in den Patriziaten und Bürgerschaften,von denen sie umgeben waren, wo gerade der Kurzsichtigste amlautesten schrie, jede Abweichung von einem der privilegirtenClasse zustehenden Genusse oder Vorzugesey ein Eingriff in seinrechtmäßiges Eigenthum. Doch überwanden von Zeit zu Zeit Ei-nige derselben die entgegen stehenden Schranken.

Am 26 März 1790 faßte der große Rath von Bern mitMehrheit der Stimmen den von der einen Seite eingreifenden,von der andern aber durch eine gewisse Aengstlichkeit befange-nen Beschluß, die Zahl der bürgerlichen Familien sollte nie ge-ringer als zweyhundert neun und dreyßig seyn, und aus Deut-schen oder welschen Familien ersetzt werden, welche wenigstensseit hundert und fünfzig Jahren im Lande ansässig geworden seyen.Das alte Herkommen, nach welchem nicht mehr als Ein Mitgliedeiner Familie in den kleinen Rath war gewählt worden, wurde1794 zum Gesetze erhoben. In demselben Jahre wurden drey neueBürger aufgenommen; allein dieß geschah durch eine Wahl, nichtdurch eine Aufnahme sich meldender Personen.