Band 
Zweyter Band.
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Dur nähmlichen Zeit riefen die zu Paris vereinigten ver-bannten Waatländer und Freyburger die Vermittelung Frank-reichs als eines Gewährleisters des Friedensvertrages an, durchwelchen 1564 Herzog Emanuel Philibert von Savoyen dasWaatland an Bern und Freyburg mit der Bedingung abgetre-ten hatte, daß alle guten Gebräuche, Herkommen und Rechteder Ekeln und Unedeln und aller Städte, Dörfer und Gemei-nen beybehalten wurden, und der hierauf 1S65 durch Carl IXgarantirt worden sey. Mehrere Wochen verflossen, ehe die Ver-träge in den Archiven sich vorfanden. Mittlerweile folgte eineFranzösische Forderung der andern gebietherisch nach. Einersolchen gehorchend, hatte Basel die drey Offiziere bestraft, welchebeschuldigt waren, schon 1796 die Betretung des DaölerschenBodens durch die Oesterreicher bey der Bestürmung des Brü-ckenkopfes begünstigt zu haben. Bald traf das Begehren beyder Eidsgenossenschast ein, die Ordenszeichen des heiligen Lud-wigs und der Kriegsverdienste sollten von denjenigen, welchesie noch beybehalten hatten *), abgelegt werden. Ohne Scho-nung für das kostbare Recht jedes Freystaates, das Asyl Verfolg-ter zu seyn, wurde ungestüm auf die Entfernung der ausge-wanderten Franzosen gedrungen, und den argwöhnischen Macht-habern der großen Republik schienen die Opfer des 18 Frukti-dor noch furchtbarer, als die eifrigsten Anhänger des alten Kö-nigsstammes. Allem wurde entsprochen; aber nichts befriedigte.

Durch einen Beschluß vom 19 November hatte eigenmäch-tig das Directorium die Vereinigung aller in der eidgenössi-schen Neutralität begriffenen Theile des bischöflich BaselschenGebiethes mit Frankreich ausgesprochen. Bern mahnte die Eids-genoffen zu getreuem Aufsehen wegen einer besorglichen Besitz-nahme derselben.. Wollte man je eine Kraftäußerung versuchen,und fühlte man sich dazu stark und einträchtig genug, so war

G) Denjenigen, welche sie früher zurück gegeben hatten, wurdenGeldsummen dafür ausgetheilt.