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Regierung vermehrten sich. Aus den westlichen Gegenden desCantons zog diese mehrere hundert Mann zum Schutze der Stadtin dieselbe, und in der Gegend von Kußnacht versammelten sichmehrere tausend Mißvergnügte. Gewaltthätigkeiten waren nahe,bis endlich der kaum von Bern zurückgekehrte Statthalter Wyßmit den Häuptern der Mißvergnügten am 10 März zu Küßnachteine Uebereinkunft schloß, die der große Rath bekräftigte undzugleich seine Gewalt niederlegte; nun erklärte die LandeS-Com-mission sich als provisorische Regierung, gab sich aber bald denNahmen Cantonsversammlung.
Schon am 15 Februar hatte die Versammlung des Waat-landes den Entwurf der Helvetischen oder Ochsischen Verfassungangenommen, ohne ihre Lücken und die flüchtige Abfassung zuübersehen, und die Mehrheit der Urversammlungen stimmte ihrbey. Diese Verfassung spricht die Einheit *) und.Untheilbar-keit der Republik aus, und hebt die Grenzen der Cantone so auf,daß diese nur Verwaltungsbezirke bleiben. Die Gesammtheit derBürger ist der Souverain. Die Regierungsform bleibt, auchwenn sie verändert werden sollte, eine stellvertretende Demo-kratie. Die Gewissensfreyheit ist uneingeschränkt. Titel undVorrechte hören auf. Neben den XIII Cantonen sind Lewan, Aar-
G) Das Bedürfniß einer engern Verbindung der Eidsgenoffenhatten wohlgesinnte Männer schon oft gefühlt; aber an die Aus-führbarkeit eines Einheitssystemes hatte vor Frankreichs StaatSum-wälzung kaum jemand gedacht. Der Genfersche Syndic, Joh Sar-rasin , der ibZa starb , trug nur auf eine Verbindung der reformir-ten Eidsgenoffen und auf die Anordnung eines beständigen StaakS-raths an. Die Generalstaaten sollten dabey zum Muster dienen,der Zweck der Verbindung nur Beschühung seyn, und nichts enthal-ten , was dem Wohie der EidSgenoffenschaft entgegen seyn könnte.Er fürchtete eine allgemeine Unterdrückung der Protestanten und iahden Veltlinermord als den Ansang derselben an. W-welti-ne-, D-gurius. Zürich -72Z. II. S. 4 ?r.