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Mahl ihre Denkschrift durfte dahin abgehen. Schauenburg er-klärte die Priesterschaft verantwortlich für die Nichtannahme, undbestimmte eine Frist von zwölf Tagen. Unerschnttert schwur äm46 April die Landsgemeine von Schwyz, das allen seinen Un-terthanen volle Freyheit gegeben, und sie dadurch zum Kampfevereinigt hatte, lieber als Christen und freye Schweizer zu ster-ben, als den Nachkommen ein fremdes Joch aufzuladen; undalle Landschaften vom Zuger- und Vierwaldstättersee bis an denL'odensee und bis an Graubündens Grenze vereinigten sich imnähmlichen Entschlüsse. Die Schwvzer besetzten Kußnacht, undüber zehntausend Mann ergriffen die Waffen, indeß nicht überöreyßigtausend Franzosen die überwältigten Landschaften behaup-ten und die neuen Gegner bekämpfen sollten.
Am thätigsten waren Uri, Schwyz, Nidwalüen, Zug undGlarus, und an sie schloffen sich durch unmittelbare TheilnahmeSargans, Utznach, Gaffer, die March, Cinsiedeln und dieSchwyzerischen Höfe an dein Zürichsee au, indeß die nordöstlichenLandschaften, zwar auf der Ablehnung beharrend, auf Vertheidi-gungsmaßregeln sich beschränkten, obgleich an verschiedenen Or-ten, vornä'hmlich im Toggenburg, zahlreiche Stimmen sich fürdie Vereinigung mit der Helvetischen Republik äußerten. DieSchwyzer hatten zuerst einen Kriegsrath mit ausgedehnter Voll-macht aufgestellt, und bald entwarfen die sämmtlichen Anführerder Vereinigten einen zusammenhängenden Plan, der auf einenallgemeinen Angriff und auf Verschaffuug der ihnen fehlendenKriegsvorräthe und anderer Hülfsmittel berechnet war.
Zuerst forderte Nidwalden Hülfe, weil es einen Angriff überden Drünig erwartete; Schwyz sandte sie, die Waldstatt Ein-siedeln die ihrige mit ihm; und anS dem kleinsten Freystaate, Gersau,kamen vier und fünfzig Männer. Vereinigt mit neunhundertNidwaldnern brach man am 72 nach Obwaldrn auf, und so-gleich erstarb der Einfluß derjenigen, die Anschließung an Hebvetien angerathen hatten. Einmüthig verwarf am 23 die Ob-waldische Landsgemeine die angenommene Verfassung, und ein