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MeS andern öffentlichen Mattes verboth, das aus dieser Dru-ckerey »rschrinen wurde. Bürkii erinnerte, er stehe unter Cen-sur; der Censor rechtfertigte sich dadurch, daß er bisweilen indiesem Blatte bis aus die HAfte gestrichen, so daß nichts übriggeblieben wäre, wenn jeder Anstoß hätte verhüthet werden sol-len *). Nach einigen Wochen erlaubte sie dem Bestrafte», seineZeitung wieder fortzusetzen, und schon am 2 Juni halte sie die
o Ganz anders benahm sich der Republikaner, der, seit ihm imverflossene» Späijahre eine früher von der Regierung bewilligteUnterstützung war entzogen worden, von Bern nach Luzern verlegtwurde. Nur selten erlaubte er sich Urtheile, Diese äußerte ermeistens durch die Zusammenstellung der von ihm aufgenommenenNachrichten und Aufsätze, vornähmlich aber durch die Sinnsprnchtdie jedem einzelnen Z.eitungSblakte vorgesetzt waren. So führtez. B, das Blatt vom g März, welches d>e Schenkung an die dre?Länder anzeigte, das Motto:
Gehet zu meiner Linken, ihr Böcke I wird künftig der RickierSagen, und Schäfchens seyd mir zur Rechten gestellt! u. s f,
G ö t h e.
Das Blatt vom 12 May, In welchem des AufstandeS im Lemanund der Maßregeln der Regierung erwähnt wurde, führte hie Auf-schrist:
klr «rrst b-ngs mes guiäem senlsntis»
<)ui imperiui» creäal gra-iu» sue »tibiliu»,
Vi ^aoä stt , »USIN illuä » smicili» <^uo6 astjungilur.
I'erent.
Doch auch bey diesem Verfahren konnte er nicht immer dieCensur befriedigen. Einmahl strich ihm während des Winters derRegierungSstatthaltsr des Eankons Luzern eine Stelle aus Mendel-sohns Phädon und zugleich das ganze Blatt mit der Bemerkung:„Darf nicht gedruckt werden; denn wenn man aus solchen allen„ Büchern Auszüge machen dürfte, so könnten dadurch alle Zwecke„der Bosheit erfüllt werden."