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Verfügung des abgetretenen Senates vom 12 Novembtr, welcheben Regierungsstatthalter,i die Censur übertrug, aufgehoben,dagegen aber denselben aufgetragen, wachsam auf die öffentlichenNatter zu seyn, die Verbreitung derjenigen zu hemmen, inwelchen rutzestörende Aeußerungen vorkommen würden, auch dieUrheber davon gerichtlich belangen zu lassen.
Während des Aufstandes im Leman und der neuen Gahrungbey Leu alten Demokraten der kleinen Cantone, mitten unter dendaraus hervor gehenden Besorgnissen eines doppelten Bürgerkrie-ges war der Entwurf einer Verfassung zu Stande gekommen,und gerade durch sie befördert worden. Die Notablen hatteneinen Ausschuß von sieben Gliedern ernannt, um den Entwurfzu prüfen, der auf der Grundlage desjenigen vom 20 May desverflossenen Jahres wesentliche Veränderungen enthielt, die vor-nahmlich durch Nengger und Verninae waren berathschlagt wor-den. Die Notablen arbeiteten ohne Säumniß an der Vollendungihrer Aufgabe. Einmüthig gaben sie am 20 May ihr Gutach-ten für die Annahme der Verfassung dem kleinen Rathe ein,und am 25 beschloß dieser, dieselbe soll dem Helvetischen Volkezur Sanction vorgelegt werden. In allen Gemeinen wurdenRegister eröffnet, und alle Helvetischen Bürger, die das zwan-zigste Jahr zurück gelegt hatten, aufgefordert, sich in denselbenohne irgend einen Zusatz für die Annahme oder Verwerfung zuerklären, mit der Bestimmung, daß Nichtstimmende absonderlichaufgezeichnet und zu den Annehmenden gezählt werden. Wieim letzten Frühlinge wurde auch jetzt die Annahme des Entwur-fes mit dem Wohl und der Unabhängigkeit des Vaterlandes inVerbindung gebracht, und mehrere Regierungsstatthalter führtenin ihren empfehlenden Kundmachungen diese Sprache. DieMänner des 17 Aprils hatten es sich vorgesetzt, das Einheitssy-stem und dessen Hauptgrundsätze zu bewahren, dabey aber soviel möglich die Gegenpartei.) zu beruhigen. In diesem Systemewar der Entwurf der neuen Staatsform abgefaßt, und Verschie-denes Labey unbestimmt gelassen, um, wie man sich schmeichelte,