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Behandlungen *) verantwortlich. Sie haben sowohl im Senate,als im Vollziehungsrathö rathgebende Stimmen. Der Vollzie-hungerath leitet die bewaffnete Macht, ernennt die Offiziere, dieVollziehungsbeamten und diplomatischen Agenten. Er besorgtdie auswärtigen Angelegenheiten, m. s. f. Der Gehalt einesLandammannS besteht aus 45,omi, der eines Landesstätthaltersaus booo, der eines Senators aus 4ooo Franken. — Die geist-lichen Guter können nur zur Unterhaltung von religiösen, öffent-lichen Unterrichts - oder Unterstützungsanstalten verwendet, auchohne Bevollmächtigung der Tagsatzung weder veräußert, nochihrer gegenwärtigen Bestimmung entzogen werden. Es soll eineallgemeine Lehranstalt für die höhere wissenschaftliche Erziehungerrichtet, und mit derselben eine Stiftung zu unentgeldlicherUnterhaltung solcher Studierenden errichtet werden, die sich durchSittlichkeit, Fähigkeit und wissenschaftliche Bildung ausgezeich-net haben. DaS peinliche Gesetzbuch und die peinliche Prozeß-ordnung sollen für die ganze Republik gleichförmig seyn. Einegleichförmige bürgerliche Prozeßordnung und ein bürgerliches Ge-setzbuch sollen entworfen, nicht aber ohne Einwilligung einesEantons in demselben eingeführt werden, u. s. f.
Dem Entwürfe waren noch einige Jusatzartikel beygefügt;hier die Wichtigsten: § 1. enthielt die Nahmen von siebenund-zwanzig Senatoren, welche zugleich mit der Verfassung demWolke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt waren. Dieentschiedensten Häupter beyder Parteyen waren beseitigt, undso erscheinen auch die Nahmen Kühn, Rengger, Schniid, u.s.f.nicht unter denselben. § 4. behielt dem Senate die Eruenmmgder Stellen in ihrem Kreise vor, welche an dem Zusammentritteder Tagsatzung erledigt werden könnten. § 5. überließ dem Se-nate die erste Ernennung der Wahlcorps.
Noch bey keiner der vorhergehenden Veränderungen war derGedanke, eine große Krisis und ein heftiger Kampf seyen nahe,
(*) Ließ war der Ausdruck.