gen die damahlige Ordnung, Aufrührern, solchen, die etwasvon den vorgesetzten Behörden ertrotzen wollen, oder sich an den-selben vergreifen, androhet?, u. s. f. — Am 22 war nach BernSVorgänge auch zu Solothurn der ehemahlige große Rath zusam-men getreten. Auch er ernannte einen Regierungsausschuß, undahmte das Verfahren Berns nach. In diesen beyden und nochin andern Cantonen wurden die Behörden beybehalten, vielePersonen aber verändert.
Indeß die Freunde des Alten in der westlichen Schweiz nurmit Mißtrauen der Tagsatzung sich näherten, glaubten die deröstlichen, ungeachtet ihrer sehr abweichenden Systeme, für einMahl sich fest an dieselbe halten zu muffen. Diejenigen Dün-denS, welche bisher sich der Helvetischen Einheit aus allen Kräf-ten widersetzt hatten, waren, ungeachtet der Wiederherstellungihrer alten Verfassungen, die ersten, deren Gesandte sich mit denfünf zu Schwyz versammelten Cantonen vereinigten, und einerderselben half schon am 25 die Verbindung mit Bern daselbstschließen. Ebenso handelte Zürichs provisorische Regierung, undsie war der einzige Städte-Canton, der ohne Zögerung nebeneinem Gesandten aus der Stadt einen andern vom Lande nachSchwyz abgehen ließ. Die Stadt St. Gallen ernannte eineprovisorische Regierung. Schon am 21 hielt das Land Gastereinträchtig eine zahlreiche LanöSgemeine zu Schaums, wählteeinen Lanöammann und Landsstatthalter, u. s. f., ohne sich durchZweifel über seine Stellung in dem eidsgenössischen Verbändeabhalten zu lassen. Am 2Z hielt Zug eine allgemeine Landsge-meine, öffnete aus eigener Macht einem Theile der freyen Aem-ter, dem Amte Merischwanden und dem Kelleramte, wovon je-nes unter Luzern, dieses unter Zürichs Landeshoheit gestandenwar, den Zutritt in seinen Staatsverband, und ernannte'seineGesandten nach Schwyz. Nur nach einer ernsten Aufforderungdes Landes Uri schloß sich am 21 Urseren an dasselbe an.
In Luzern waren die Helvetischen Truppen, ungeachtet derdurch die Bewaffneten der Länder wiederhohlten Aufforderungen,