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Zweyter Band.
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Zürich, wo auf den Ruf des LandammamiS aus den CantonenSchwyz, Glarus, Basel, Solokhurn, Schafhausen und Appen-zell Contingente eintrafen, war bald die innere Ruhe wiederher-gestellt. Fünfzehn Gemeinen wurden entwaffnet, viele Schuldigegefangen gesetzt; die Gemeine Horgen um 25,000, WädenSweilum 70,000, RichterSweil um 20,000, Stäfa um 25,000, diesämmtlichen unruhigen Gemeinen um 2Z2,SOO Gulden belegt.DaS Kriegsgericht verurtheilte den Willi und noch zwey andereAnführer, Schnebeli und Häberlig, zum Tode.

Das schnelle und kräftige Auftreten des LandammamiS be-wies, was in dieser Stellung geleistet werden könne, und ohnedasselbe hätte die Gahrung sich leicht über einen großen Theilder Schweiz verbreitet; aber nicht alle Cantone billigten dasGeschehene. Aug hatte die Zusammenberufung einer Tagsatzmiggefordert. Der gerade damahls versammelte große Rath vonLuzern that das Nähmliche; aber der Rath von Bern stimmte derForderung nicht bey, und Aug trat von. derselben zurück. Maatprotestirte gegen die Aufstellung des Kriegsgerichtes durch denLsudammann, und einige Cantone nahmen die Borladungen des-selben nicht an. Man befremdete sich, daß nicht aus allen Can-toncn Truppen waren aufgestellt worden. Am 26 April lösteder Landammann daS Kriegsgericht wieder auf, und das Ober-gericht des Clintons führte den Prozeß fort. Noch ein Anfüh-rer, der Hauptmann Kleiucrt, wurde zum Schwert, viele Anderezu FreyheitS-, Ehren- und Geldstrafen, die Entwichenen inContumaz verurtheilt. Den meisten Gemeinen wurden Nachlassebewilligt, und der große Rath beschloß in seiner nächsten Sitzungeinige Bestimmungen über Niederlassungen, u. A. m., derenunverzügliche Bewilligung die Mißvergnügten hatten ertrotzenwollen.

Die nächste Tagsatzung in Bern dankte dem. Landammannfür seine zweckmäßigen Maßregeln zu Niederdrückung des Auf-ruhres im Cantone Aurich. Dagegen fand der Versuch, die Be-fugnisse der Tagsatzmig zu erhöhen, beharrlichen Widerspruch.