Band 
Zweyter Band.
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731
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Luzern, Aug und die neuen Cantone bewirkten die Einleitungeines Beschlusses, der am 6 Juni des folgenden Jahres von derTagsatzung zu Solokhurn gefaßt wurde. Er sprach aus: Kriegs-gerichte können nur von der vollziehenden Gewalt des Contonsgefordert werden, in welchem ein Aufruhr erfolgt, der Landam-mann nur den Vorsteher und den Auditor ernennen < das Kriegs-gericht'nur nach den Gesehen deS CantonS urtheilen, und ent-hielt noch andere ähnliche Bestimmungen. So beschränkten dievormahligen Freunde der Einheit die Centralgewalt, indeß dieFöderalisten von Aiirich und Bern diese vertheidigen wollten,und auch dieß Mahl gestaltete die veränderte Stellung die po-litischen Systeme um.

Mancherley Reibungen wurden durch den Gegenstoß der al-ten und neuen Staatssysteme und durch ökonomische Ansprücheveranlaßt. Einige Jahre gingen vorüber, ehe Glarus und St.Gallen sich wegen Werdenberg, Aiirich und Thurgau wogenderPatronatsrechte in diesem Cantone vertrugen. Schwyz und dieinnern Rhoden von Appenzell behaupteten, wenn Auswärtigeunbeschränkt Anleihungen bey ihnen machen könnten, so würdealles Grundeigenthum fremden Besitzern zufallen. Sehr ungleicheAnsichten walteten über die Beaufsichtigung der Klöster. DieBekanntmachung der Beschlüsse der Tagsatzung wurde bestritten,u. dgl. m. — Tessin, Glarus, St. Gallen und Privaten be-schwerten sich über die Beschlüsse der Liquidations - Commission;allein mit fünfzehn Stimmen entschied die Tagsatzung, wie esauch die Vermittelungsacte anzudeuten schien, jene sey von ihrunabhängig, und hinderte dadurch endlose Prozesse; denn dieLiquidation verwarf Forderungen für siebzehn Millionen, undhieß nur für drey und eine halbe gut.

Von dieser Zeit an bis auf den Sturz Donaparte's und sei-ner Herrschaft bezog sich die äußere Politik der Eiösgenossenbeynahe ganz auf die Person und das Machtwort desselben.Als ihm die erbliche Kaiserwürde zuerst von den Staatsbehörden,mit denen er sich umringt hatte, und endlich von einer wenig-