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Zweyter Band.
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fen, bey ihrem Eintn'ttein die Schweiz nur Freunde zu finden,Ihre K. K. Majestäten verpflichten sich feyerlich, die Waffennicht nieder zu legen, ohne der Schweiz die Wiederherstel-lung der ihr von Frankreich entrissenen Länder gesichert zu haben.Sie werden sich nie in ihre innere Verfassung mischen, könnenaber auch nicht geschehen lassen, baß die Schweiz einem frem-den Einflüsse unterworfen bleibe. Sie werden ihre Neutralitätvon dem Tag; «n anerkennen, wo dieselbe frey und unabhängigseyn werde."

Noch ehe diese beyden Diplomaten in Zürich ausgesprochenhatten, die hohen Mächte werden sich nie in die innere Ver-fassung der Schweiz mischen, war am 19 früh der entlasseneköniglich Sächsische Minister, Graf Senft von Pilsach, der imletzten Sommer in der Waat, zu Jnterlacken und Bern sich auf-gehalten hatte, unmittelbar aus dem Hauptquartier Frankfurtin dieser Stadt angekommen; er kündigte sich als in Oesterrei-chischen Diensten stehend an, und forderte die Regierung auf,ihre Gewalt, zu Handen der vormahligen, einem Ausschusse zuübergeben. Mit Mehrheit wies am 20 der große Rath die Auf-forderung ab; allein als die Nachricht von dem Einmärsche derOesterreicher und der Annäherung ihres VortrabeS einkam, undSenft von Pilsach drohete, rief unerwartet der Schultheiß Freu-denreich den großen Rath am 22 noch ein Mahl zusammen; undpun beschloß dessen Mehrheit, seine Gewalt dem alten Räth undWürger zu überlassen, und dje Vermittelungsacte, so weit sieden Canton Bern betreffe, für aufgehoben zu erklären. DerRäth und Würger versammelte sich, wählte einen provisorischenRegierungs- und einen Constirutions-AuSschuß. Am 24 befahljener in einer Kundmachung allen Behörden und Beamten, so-wohl im öermahligen Cantone Bern, als in den abgerissenenTheilen, mit der größten Thätigkeit und Wachsamkeit für Ruheund Ordnung zu sorgen. „Von Empfang dieser Publicationan sollen die beyden Regierungen in Aargau und Waat sowohlals ihre Untcrbeamten ihren Cassabestand, mit authentischen Be-