Band 
Zweyter Band.
Seite
743
JPEG-Download
 

743

legen unterstützt, festsetzen, und selbigen, sowie alle noch einge-henden Gelder, unter persönlicher Verantwortlichkeit *), zu unse-rer Verfügung bereit halten; deßgleichen befehlen wir auch, alleMilitärvorräthe an Waffen, Pulver, u. s. f. unverändert zulassen." — Männern von Bildung und. Fähigkeiten aus allenStänden und allen Theilen des Cantons wurde verheißen, sie solltennicht nur nicht von der Regierung ausgeschlossen, sondern aus-gesucht und zu unmittelbarem Antheile an Regierungsgeschäftengezogen werden, „wo sie ihre Brauchbarkeit, ihre Rechtschaffen-heit und ihre Gesinnungen thätig werden bewährt haben, undubrrdieß soll eine bedeutende Anzahl von Familien, sowohl auSchem Aargau und der Maat, als auS dem gegenwärtigen Berner-gebietl), in das Bürgerrecht von Bern aufgenommen werden."Eine Amnestie wurde am Schlüsse versprochen. — Sehr betrof-fen war der größte Theil der Eidsgenossen über dieses Ereigniss.In der Maat und im Aargau erklärten die Regierungen alle Ver-breiter dieser Bekanntmachung als Ruhestörer und Ver,röther,und behielten einige Truppen unter den Waffen. Sogleich er-theilte der große Rath von Aargau einmüthig den Maßregelndeskleinen Rathes Lob und Beyfall, und derjenige von Waat thatdas Nähmliche.

Schon am 20 hatte der Landammann Reinhard die Tag-satzung wieder nach Zürich einberufen; allein am 24 schrie-ben Landammann und Rath von Schwyz nicht ihm, sondern an

G) Diese drohende Sprache mißfiel vielen Gliedern der Berne-rilchen Regierung, und der verstorbene Dechant Risold soll gesagthaben: „Meine Köchinn ist ein besserer Politiker; wenn ein Hühn-chen ihr wegläuft, so ist sie nicht mit dem Kehrbesen hinter ihm her,sondern fie streut ihm eine Hand voll Haber vor, und ruft mit sanf.tsr Stimme." Doch die Hühnchen waren bereits kräftig geworden;fie hakten sich an die Stimme ihrer neuen Wärter gewöhnt, undwürden auch dem sanftesten Rufe schwerlich von selbst gehorchthaben.