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Zweyter Band.
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Bürgermeister und Rath des Cantons *) Aürich, „in dem Au-genblicke, wo die Vermittelungsacte aufhöre, die Schweiz zu re-gieren, und wo der Canton Schwyz sich wieder als souveräner,unabhängiger Canton consiituire," und lud Aürich ein, die Lei-tung der Geschäfte wieder als Vorort zu übernehmen. Der Ein-ladung des Landammanns entsprechend, fanden sich nach Weih-nacht die Gesandten der meisten Cantone wieder in Aürich ein,Und nach einigen Borberathungen vereinigten am 29 diejenigenvon *) Uri, Schwyz, Luzern, Aürich, Glarus, Aug, Frey-burg, Basel, Schafhausen und Appenzell sich zu dem Beschlusse:Da die medsationsmäßige Bundesverfassung keinen Bestand mehrhaben könne, es aber nothwendig sey, den alteidsgenössischen Ver-band nicht nur beyzubehalten, sondern neu zu befestigen, so seyden allseitigen Committenten folgende Uebereinkunft zu-möglichstbeschleunigter Ratifikation vorgeschlagen: t. Die Cantone sichernsich im Geiste der alten Bünde Rath, Unterstützung und treueHülfe neuerdings zu. 2. Die übrigen Stände werden zu diesemerneuerten Verbände förmlich eingeladen. 3. Keine mit denRechten eines freyen Volkes unverträglichen Unterthanenverhält-nisie sollen hergestellt werden. 4, Einsweilen ist der alte VorortAürich ersucht, die Leitung der Geschäfte zu besorgen. 5. Diebeystimmenden Stände sind bereit, über eine Antwort auf dieErklärung der hohen allirten Mächte vom 2c> dieß, wegen öer>künftigen Stellung bis zu einem allgemeinen Frieden, in Unter-handlung zu treten, — Durch vier Abgeordnete forderte der Ver-ein, der sich noch nicht Lagsatzung nennen wollte, den versam-melten Aüricherischen kleinen Rath auf, dir Leitung der Geschäftewieder zu übernehmen. . Dieser entsprach, und ordnete, um dieausgedehnte, gefährliche Gewalt der LanLammynnsstelle zu be-

(*) Nicht der Stadt, wie vor der StaakSumwaizung von 1798.G*) Auf der ersten Tagsatzung zu Zceyburg war die Rechensoigeder Cantone nach der Zeit des Eintrittes in das eidsgenöffische Bun-beSverhäitniß bestimmt wvrdey.