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Zweyter Band.
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den von Basel keine andern Festungswerke anzulegen. — Da-gegen wurde die Neutralitäts-Linie in Savoyen, mit Einschluß derStadt Ugine, mittäglich des Sees von Annecy durch Lavergebis Lecheraine, von da an den See Bourget und bis zur Rhoneausgedehnt. — Von den siebenhundert Millionen Franken, welcheFrankreich den Verbündeten bezahlen mußte, wurden drey derEidsgenossenschaft zugetheilt, und durch einige nachträgliche Be-stimmungen erhielt Genf gegen Frankreich und Savoyen Notl-eine vollständigere Ausrundung. Auch wurde bestimmt, die Sa-voysche Douanenlinie sollte, wie die Französische, von der Grenzezurück gezogen werden. — Nach dem Systeme der geschlossenenGrenzen und nach den Abtretungen, die Frankreich an die Schweizgemacht hatte, konnte von einer Herstellung der Selbstständig-keit Mühlhausens nicht mehr die Rede seyn. Bündens Ansprücheauf seine vormahligen welschen Herrschaften und die Forderungender vielen in ihrem Eigenthume schwer gekränkten Privatenwurden nicht berücksichtigt. — Biel, zur Bernerischen Landstadtgeworden, hörte auf, ein besonderes Bundesglied zu seyn.

An dem nähmlichen Tage, 20 November, wurde zu Parisvon Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preu-ßen und Rußland die immerwährende Neutralität der Schweizund die Unverletzbarkeit ihres Gebiethes in bestimmten und bin-denden Ausdrücken anerkannt und gewährleistet, mit der Erklä-rung, daß jene Neutralitäts-Linie in Savoyen die nähmliche Krafthaben soll; daß die Unabhängigkeit der Schweiz von jedem frem-den Einflüsse dem wahren Interesse von ganz Europa entspreche;daß aus dem Durchmärsche der allirten Truppen über einen Theildes SchweizerbodenS keine den Rechten der Schweiz und derUnverletzlichkeit ihres Bodens nachtheilige Folgerung gezogenwerden könne oder solle; daß dieser freywillig gestattete Durch-marsch eine Folge des offenen Beytrittes der Schweiz zu denGrundsätzen der vereinigten Mächte gewesen sey, u. s. w.

(") Diese Acre ist so gehaltvoll, daß jeder an ein Vaterland