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Mißtrauen gegen die Personen, welche die bischöfliche Ge-walt in dem Constanzischen Kirchsprengel ausübten, die nah«Aussicht auf eine gänzliche Veränderung des Diöcesan-Verbands,und der Gedanke, ein National-Bisthum sey der Abhängigkeitvon einem auswärtigen Bischöfe vorzuziehen, erregten schon 1813bey Uri, Schwyz und Unterwalden den Wunsch einer Trennung.Man bedachte' nicht, daß der auswärtige Hirt mit den bischöf-lichen Rechten auch die freyere Stellung der Bisthumsgenossengegen die Römische Curie oft kräftig vertheidigt hatte, und daßeinheimische geistliche und weltliche Vorsteher, die von einer aus-wärtigen Bisthumsverwaltung keine oder doch nur wenige Vor-theile erwarten können, die Rechte des Landes auch gegen dieseweit besser zu vertheidigen geeignet sind, als diejenigen, die ei-nem einheimischen Disthume ganz nahe stehen. 1814 suchte dieMehrheit der Diöcesan-Cantone bey dem Papste die Trennungnach. Leicht fanden sie bey der Nunciatur und in Rom entge-genkommende Bereitwilligkeit. Ein apostolisches Breve sprachdie Trennung aus, und durch ein anderes ernannte der Papstden Probst Göldlin zu Beromünster zum apostolischen VicariuSder abgesonderten Cantone. Zwar protestirten unterm 31 Ja-nuar 1812 die geistliche Regierung und das Domcapite! von Son«stanz bey der Tagsatzung gegen die Trennung der Schweizer-Cantone, so wie gegen die Schritte der Nunciatur. FünfzehnJahre lang dauerte ein provisorischer Austand unter bedeutendemEinflüsse der Nunciatur fort. St. Gallen und Glarus verei-nigten sich mit Chur. Doch wurde in St. Gallen eine beson-dere Cathedralkirche errichtet. Die Cantone, welche vereinzelteiner systematisch aus längst bekanntem Boden wirkenden Machtentgegen standen, wurden durch Mißtrauen und durch den Man-gel an Einverständniß in eine noch unvortheilhastere Stellungversetzt. Man hatte zu wenig Selbstvertrauen, berücksichtigtedas canonische Recht, die Befugnisse, welche andere Staaten,denen die heutige Schweiz in der Klarheit der Ansichten keines-wegs nachstehen sollte, in bischöflichen Verhältnissen ausüben,