Band 
Zweyter Band.
Seite
772
JPEG-Download
 

"72

und das frühere Verfahren derEidsgenoffenschaft selbst nickst, sowieman dieß hatte thun können; und so wurde ein Concordat ge-schlossen, das durch ein Aufraffen des Cantons Aargau und durchkräftige Stimmen, die sich in andern großen Räthen erhoben,einige Verbesserungen erhielt, doch aber ein ohne einen Metropoli-ten unter Rom stehendes Biöthum, mit großem Einflüsse derRömischen Curie auf die Wahlen und andere wichtige Gegenstände,aufstellte, welches sich gegenwärtig über die Cantone Luzern,Aug, Solothurn, Aargau, THurgau und die vormahls zu demBiöthume Basel gehörenden Theile der Cantone Bern und Baselerstreckt.

Die von mehrern Cantonen von Aeit zu Aeit erneuerten Aus-prägungen großer Summen von Batzen und andern schlechtenScheidemünzen, und ihr nachtheiliger Einfluß auf den Verkehrund öffentlichen Credit veranlaßten von Aeit zu Aeit Beschwer-den mehrerer Cantone, bis endlich Allrich, auf die sichere Anzeige,daß sogar seine neu ausgeprägten groben Silbersorten, gleich den-jenigen anderer Cantone, gesammelt, und in einigen eiösgenössi-schen Münzstätten in schlechte Scheidemünzen verwandelt wer-den, alle nichtzüricherischen Munzsorten unter dem Werthe einesFrankens verboth. Diese Maßregel wurde zwar als unfreundlichund uneidsgenöffisch angegriffen , hatte aber mittelbar die Folge,daß jene Schlechtmünzerey die allgemeine Aufmerksamkeit auf sichzog, endlich ganz oder doch größten Theils aufhörte. Dochfühlen mehrere Cantone jetzt noch ihre Folgen, und auch die an-dern können sich nicht ganz gegen diese verwahren. Neue Ver-suche, dem Uebel zu steuern, sind seither in der westlichen Schweizgemacht worden; aber sie werden nur wenig wirken, bis dieganze Schweiz sich von den Vortheilen Einer Münze, Eines Ge-wichtes und Eines Maßes überzeugen und glauben wird, daß, wiein andern Ländern, die augenblicklichen Opfer in der Folge mehr-fach vergütet werden.

Die von Frankreich erhüheten Einfuhrgebühren auf wichtigeErzeugnisse des Schweizerischen Bodens und der Schweizerischen