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statistisches Biireau eingerichtet ist. Einstweilen waren das „Adressbuch“, so wiedie Schrift von „Venturini, das Herzogthum Braunschweig, 3te Auflage, Helm-stedt 1847 dann das „statistisch-topogr. Handbuch des Herzogtluuns Braun-„ schweig, Braunschw. 1851“—fast die einzigen Quellen für Landeskunde. Ein-zelne werthvolle Beiträge enthalten die Stätideverhandlungen, die Zeitschrift des„land- und forstwirtschaftl. Vereins,“ das Braunschweiger „Magazin,“ — „Lach-m an n’s Physiografie des Herzogth. Braunschweig, Braunschw. 1851“ und Andere.
18. Grossherzogthum Oldenburg..
Das Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Oldenburg (wovonbereits Jahrg. 1854 erschienen ist) gehört schon seit längerer Zeit zu den aus-giebigsten seiner Art für statistische Zwecke. Es ist fortgesetzt verbessert wor-den und wird mit besonderer Umsicht redigirt. Indess konnte es begreiflich füreinen Staat von dem Umfange des Grossherzogthums nicht jedem statistischenBedarfe genügen; auch machte in neuster Zeit das Bedürfniss regelmässiger undumfassender Erhebungen (schon als Folge des Beitritts zum Zollverein) beson-dere Einrichtungen nötlng. Deshalb besteht seit Ende 1853 beim Ministerium,im Departement des Innern, ein besonderer Referent für statistische Arbeiten. —Die „Oldenburgisehen Blätter“, dann die bis 1851 erschienenen „Neue Blätter„für Stadt und Land“, seitdem die „Oldenburger Zeitung“; auch das „Land-„wirthschafts-Blatt für das Herzogthum Oldenburg“; sowie die Landtags-Ver-handlungen; — enthalten zahlreiche und gute Beiträge zur Landes- und Volks-Kunde. — Eine Zusammenstellung der neusten statistischen Erhebungen hat0. Hübner im Bremer Hand.-Bl. 1854, Nr. 134 mitgetheilt; die Zeitschrift„Gegenwart“ brachte 1853, Bd. IX, S. 263 eine Darstellung der öffentlichenZustände Oldenburgs. — Eine Geschichte und Beschreibung des Fürstenthums„Lübeck“ insbesondere, ist von Kirchmann 1843 in Eutin erschienen; —Barnstedt hat eine musterhafte „Beschreibung des Fürstenthums Birken-„feld, Birkenfeld 1845“ herausgegeben und dieser Landestheil besitzt ausser-dem an v. Finkh, die „Verfassung und Verwaltung des Fürstenth. Birkenfeld,Oldenburg 1842,“ eine gleichfalls tüchtige Darstellung.
19. Grossherzogthum Mecklenburg - Schwerin.
Schon seit länger als zwanzig Jahren hat der „Staats-Kalender“ mancher-lei statistische Angaben gebracht und man ist damit so fortgeschritten, dass die-ses amtliche Handbuch jetzt alljährlich eine statistische Schilderung des Gross-herzogtliums liefert, so vollständig, als — die eigentümlichen EinrichtungenMecklenburgs nur irgend gestatten. Dass dabei noch manche Lücke bemerkbarbleibt, ist keineswegs der Regierung zur Last zu legen, weil die in mehrerenwichtigen Verwaltungszweigen fehlende Zentralisation, mit den Verfassungs-Ver-hältnissen zusammenhängt. — Schon Hempel, in seinem „Handbuche des„Mecklenburger Landes“ (2 Bde,, Parchim 1837 und 1843) erkennt den Staats-Kalender als eine wesentliche Hülfe an und der Inhalt seiner Schrift (wenn auchnicht allen Erfordernissen entsprechend) bezeugt auch im Allgemeinen, dass es