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jabschrecken lassen, einem Ziele zuzustreben; welches, trotz gleicher Hindernisse,!in andern Staaten erreicht wurde.
20. Grossherzogthum Mecklenburg-Strelitz.
j Ungeachtet ähnlicher Schwierigkeiten wie in Schwerin (z. v. z. B. die Bek.
I der Landes-Reg. vom 7. April 1851 im Offiz. Anzeiger Nr. 5) ist nicht nur;der „Staatskalender“ ebenfalls mit werthvollen statistischen Angaben ausgestattet,sondern es hat auch eine umfassende statistische Erhebung im Herbst 1851(Statt gefunden. Damals sind Gebäude, Bewohner- und Hausthierstand hinsicht-lich aller wichtigen Verhältnisse, in zweckmäsig eingerichteten Tafeln verzeich-net, und damit ist eine sehr gute Grundlage für folgende Forschungen erlangtlworden. — Die Bearbeitung der statistischen Angelegenheiten geschieht in der„Geheimen Kanzlei des Staatsministeriums“ unter persönlicher Theilnahme desStaatsministers. ;
21. Fürstenthümer Deutschlands.
; Mit wenigen Ausnahmen, beschränkt die statistische Thätigkeit der klei-neren monarchischen Staaten des Deutschen Bundes, sich auf die durch ihr(Zollvereins - Verhältnis nöthig gemachten dreijährigen Zählungen; auf die füridie Landtage gelegentlich gemachten Zusammenstellungen; auf Landes-Ver-messungen; auf Ernte-Ermittlungen; Hausthier-Erhebungen; finanzielle Ueber-sichten; Kirchenlisten; Schultafeln und dergleichen; — was allerdings, wo eszusammen genommen vorhanden ist, schon eine recht gute Grundlage zu[Schlussfolgerungen darbietet. Erfreuliche Fortschritte scheint die amtliche Statis-tik in neuester Zeit in den Fürstenthiimem Lippe-Detmold, Waldeck,Schwarzburg, Reuss j. L. und Homburg zu machen; denn jede dieserRegierungen hat irgend einen oder mehrere Zweige der Verwaltung, oder derVerhältnisse des Landes und der Bevölkerung, durch Untersuchungen klarer zustellen gesucht. Diese Richtung wird hoffentlich fortdauern, weil das Bedürfniss;einer „gutunterrichteten“ Regierung täglich dringender wird. Ohnehin sind kleine(Staaten in der günstigeren Lage, die Richtigkeit der statistischen Erhebungensicherer zu stellen als grosse Länder; weil in Jenen vom Mittelpunkte aus eineKontrolle aller Einzelheiten geführt werden kann. — In mehreren Fürstentümern(Deutschlands haben die Arbeiten der (unten Seite 253 und 317 näher bezeich-neten) landwirthschaftlichen und gewerblichen Vereine auch für die Statistik.maniclifachen Werth. Ueber einzelne, durch umfangreichen oder eingenthümlichen(Erwerb besonders hervorragende Landestheile, sind auch in einigen Fürstenthü-,mern genauere Nachrichten vorhanden; wie z. B. über Gera durch die werth-ivollen Berichte der dortigen Handelskammer; über Homburg durch die Bad-schriften u. s. w.
22. Freie Städte Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt a. M.
Eine amtliche Pflege der Statistik war bis vor wenigen Jahren in denfreien Städten so gut wie unbekannt; obgleich einzelne Vereine oder Privat-personen schon früher damit erfolgreich sich beschäftigt hatten. Jetzt hat in