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Deutschland und das uebrige Europa : Handbuch der Bodens-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs-Statistik; des Staatshaushalts und der Streitmacht / in vergleichender Darstellung vom Dr. Freih. Fr.W. v. Reden
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Handels-Erwerb.

einzusenden. Das Erste theilt sie sodann den sämmtliehen Handelskammern derMonarchie mit.

Man ersieht schon aus diesen wenigen Zeilen, dass die Oesterr. Regierungvom Konsulardienste Dasjenige verlangt, was als Ideal jedem Kundigen vor-schwebte, ohne bisher in irgend einem Staate verwirklicht zu sein. Im TürkischenReiche sind bekanntlich die Rechte und Pflichten der dortigen Oesterr. Konsulnnoch ungleich ausgedehnter. Das Konsulatpersonal steht, in Beziehung auf dendiplomatischen Geschäftsverkehr, unter dem Minist, der auswärtigen Angeleg.;übrigens unter dem Handels-Ministerium.

Die Ausgabe für Konsulate war nach dem Finanzergebniss von 1850:258158, 1851 als Folge wesentlicher Verbesserungen 584021 fl.; 1852 (mitEinschl.der Zentral-See-Behörde und der Hafen-Aemter) 527040; 1853 desgl. 564724 fl.;sie kann unbedenklich auf das Doppelte steigen, ohne den Vorwurf unnöthiger Ver-ausgabung zu verdienen; Am 1. Jan. 1853 hat das Verord.-Bl. des Handl. Minist,eine Uebersicht des damaligen Standes der K. Oesterreiehischen Konsular-ämter in sämmtliehen fremden Staaten veröffentlicht, wonach die Regierung 31General-Konsulate, 38 Konsulate, 59 Vize-Konsulate, 178 Konsular - Agentien,und 17 Starostien im Auslande besass. Diese Zahlenreihe welche dem Handels-Ministerium Ehre macht, ist mittlerweilen noch vermehrt worden, indem z. B.durch Erlasse des K. K. Handels-Minist. vom 29. August 1853, (wodurch dieOrganisirung des Konsulardienstes im Königreich der Niederlande verordnet wurde),drei Vize-Konsulate; ferner durch die Org. d. K. D. auf den Jonischen Inseln(V. B. d. H. M. 1853, Nr. 84), u. s. w. hinzugekommen sind. Aus demInhalte der Reglements und Instruktionen ist die jetige musterhafte Ein-richtung dieses Dienstzweiges zu entnehmen; während der Inhalt der erstatte-ten Berichte (in den Mittheilungen des Bureau für administ. Statistik, sowie vonder Austria veröffentlicht) auch die bei der Auswahl des Personals bewie-sene Sorgfalt bezeugt. Nach Vollendung der Neugestaltung welche für einzelnefremde Staaten noch bearbeitet wird, dürfte das Oesterr. Konsulatwesen in jederHinsicht als Muster gelten können. Durch Zirkular des K. K. Handels-Minist.vom 7. April 1854 sind die Konsulate angewiesen den Angehörigen des Zoll-vereins gleichen Beistand zu leisten, wie den Staatsangehörigen Oesterreichs.

2. Königstaat Preussen.

Die Rheinischen Einrichtungen bezüglich der Handelskammern wur-den seit 1844 auch einzelnen Städten der übrigen Provinzen bewilligt. In denöstlichen Landestheilen besassen die bedeutendsten Plätze durch die kaufmännischenKorporationen (Statute aus den Jahren 182025) einigermasen einen Ersatz dafür.Auf den ganzen Umfang der Monarchie ausgedehnt und neu gestaltet sind dieHandelskammern durch Gesetz vom 11, Februar 1848. Handelskammern sindAnfangs 1854 vorhanden zu: Berlin (Aelteste der Kaufmannschaft); Kottbus; Stettin(Vorsteheramt der Kaufmannschaft); Stralsund (Deputirte der Kaufmannschaft); Dan-zig (Aelteste der Kaufmannschaft); Königsberg (Vorsteheramt der Kaufmannschaft);