Konsulatwesen.
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Memel (Vorsteheramt der Kaufmannschaft); Thorn; Posen; Breslau; Görlitz; Hirsch-berg und Schönau, Liegnitz, Landeshut; Schweidnitz; Magdeburg (Aelteste der Kauf-mannschaft); Halle, Erfurt; Mühlhausen; Herford, Bielefeld, Arnsberg, Münster,Kreis Hagen, Kreis Iserlohn; Lennep; Elberfeld, Düsseldorf, Mühlheim a. d. R., Duis-burg, Essen, Solingen, Wesel, Gladbach, Krefeld, Köln, Achen, Stolberg, Koblenz.
Aehnliche Bestimmungen haben die Deputaten des Kaufmanns-Kollegiumszu Wolgast; sowie die Alterleute der Kaufmannschaft zu Greifswald und Barth.
Zu den hinsichtlich des Konsulatwesens erlassenen Gesetzen und Ver-ordnungen gehören: das Konsulatreglement vom 18. September 1796 (Europ.Gesandtschaftsrecht, Leipzig 1847, S. 338 Beil.) die Zirkulare an die Preuss.Konsuln vom 30. Januar 1815, wegen der Auslagen für kranke Schiffleute;vom 23. August 1816 denselben Gegenstand betreffend; vom 24. April 1834,die Verpflichtung der Preuss. Seeschiffer zur Mitnahme verunglückter vaterlän-discher Schiffsmänner betreffend; vom 6. Januar 1837, wegen Desertion derMatrosen; ferner die Gebührentaxe vom 10. Mai 1832) z. v. Mensch, Manuelpratique du Konsulat , Leipzic 1846, pag. 93; Handbuch für Preuss. Konsular-Beamte, Berlin 1847; Jochmus Handbuch für Konsuln und Konsularbeamte,Dessau 1852, Seite 141 ff.; König. Preussens Konsular-Reglement, Berlin 1854— eine sehr tüchtige Arbeit, welcher aber leider eine systematische Darstellungder noch gültigen Verträge fehlt). Nach dem Staatshandbuche für 1853 waren(dem K. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten untergeordnet) 16General-Konsulate, 153 Konsulate, 87 Vize-Konsulate, 3 Konsular-Agentien,22 konsul. privat Bevollm. im Auslande vorhanden. Vergleicht man dieseZiffern mit den entsprechenden Angaben vor 10 Jahren, so tritt ein erheblicherFortschritt zu Tage, der sich auch durch den Inhalt der Berichte bewahrheitet,welche grossentheils sehr tüchtig sind. Das Handels-Archiv veröffentlicht diesel-ben. — Die Einnahmen des Preuss. Konsular Wesens betrugen nach dem Etatfür 1853 überhaupt 3830 Thaler, für 1854: 3680 Thlr.; die Ausgaben dafür77450 und bezügl. 78950 Thaler. Dies ist noch lange nicht genug um ein Netz be-soldeter Konsule herzustellen, wie Preussens Stellung und Bedürfniss es erheischen.
3. Königstaat Bayern.
Eine Königliche Verordnung vom 19. September 1842 führte die Han-delskammern ein (Handbibliothek des Bayr. Sts.-Brgs IV, S. 364); eineK. Vdg. vom 3. August 1848 sollte sie weiter ausbilden und errichtete gleich-zeitig Gewerbekammern; durch eine Königl. Verordnung vom 27. Januar 1850(Handbibliothek, Nachtragbd. von 1850, S. 306) wurde der jetzige Zustand be-gründet. Demgemäss umfasst die Gewerbe- und Handels-Kammer als drei selbst-ständige Abtheilungen „Gewerberath — Fabrikrath — Handelsrath“— und sindüberhaupt noch mehrere nachahmungswerthe Bestimmungen in der neuesten Ver-ordnung enthalten. So weit mir bekannt, bestehen bis jetzt Handels-Kammernin: München, Regensburg, Passau, Bamberg, Nürnberg, Würzburg, Augsburg)Kaiserslautern; öffentliche Berichte aber über deren Thätigkeit scheinen in neuester
v. Reden, Statistik v. Europa. 67