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Handels-Erwerb.
struktion vom 1. September 1853, Reg. Bl. Nr. 35 und Berliner Hand. Archiv1853, II., S. 247). Ausserdem Strelitz: 1 General-Konsul, 5 Konsule und 1Konsul-Agenten.
14. Freie Städte des Deutschen Bundes.
Die zur See handelnden Kaufleute Hamburgs zusammen genommen,heissen in der Amtssprache „Ein ehrbarer Kaufmann“ oder das Commercium.— Die geschichtliche Entwickelung dieser Gilde aus den älteren Gesellschaftender „Flander-, Schoner-, Island-, und Englarid-Fahrer,“ darf als bekannt vor-ausgesetzt werden. Im Jahre 1665 wurde von Seiten des Senats die Einsetzungeiner kaufmännischen Behörde genehmigt, „welche da Alles und Jedes, wasdem heilsamen Commercio diensam, beobachte.“ Diese Behörde führt heut znTage den Namen der Kommerz-Deputation und besteht aus sechs Kaufleuten,„die guten Handel und Korrespondenz sowohl um die Ost- als Westsee treiben,„auch der Assekurranz sich bedienen“ und aus einem Schiffer-Alten. Sie sinddie Bevollmächtigten der Kaufmannschaft und vertreten dieselbe, wo es erfor-derlich, bei dem Senate. Jährlich mindestens einmal stattet die Deputation vordem in pleno (gewöhnlich im grossen Börsensaale) versammelten „Ehrbaren Kauf-manne“ einen Öffentlichen Bericht über ihre Thätigkeit während des verflossenenZeitraums ab. — Bei dem vorwiegenden Handelsinteresse des HamburgischenGemeinwesens ist dieser Bericht für dasselbe fast von nicht minderer Bedeu-
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tung, als die Kammer-Eröffnungsreden es für andere Staaten sein mögen; manerwartet von und in ihnen höchst wichtige Aufschlüsse und Erklärungen. Na-mentlich war dies in den letzten Jahren der Pall, als die Frage um die handels-politische Zukunft Deutschlands in den Vordergrund trat, und die Stellung Ham-burgs gegenüber diesen Bestrebungen in Frage kam. — Diese Behörde für denHamburger Handel ist nicht nur mit den besten Hülfsmitteln ausgerüstet; (siebesitzt z. B. eine der vorzüglichsten Bibliotheken ihres Faches) sondern verei-nigt auch die bedeutendsten Fähigkeiten für Handel und Schifffahrt in sich.
Bremen besitzt, als Einrichtung neuester Zeit, Kammern für Handel, Ge-werbe und Landwirthschaff, mit zweckmäsigster Einrichtung und nützlicher Wirk-samkeit. —
In Lübeck fühlt man bereits seit langer Zeit die Nothwendigkeit der Um-bildung der jetzigen Vertretung des Handels, hat auch seit dem Jahre 1846daran gearbeitet (Bericht des Kommerz-Kollegiums über die Bildung einer Cen-tral-Behörde für Handels- und Schifffalirts-Angelegenheiten, Lübeck 1846). Alleinim Staatskalender für 1853 stehen noch die alten Behörden, nämlich: dieKommission für Handlung und Schifffahrt, das Kommerz-Kollegium, die wort-führenden Aeltesten der kommerzirenden Kollegien und Schiffer-Gesellschaft.Seit dem Jahre 1849 ist eine Kaufmanns-Ordnung berathen.
Frankfurt a. M. Durch ein sogen. Stamm-Dokument vom 22. Februar1817 vereinigte sich eine Anzahl von Kaufleuten zu einem „KaufmännischenVerein.“ In neuester Zeit wurde, als öffentliches Amt, die „Handels-Kammer