Konsulatwsen.
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und Börsen-Vorstand“ eingerichtet; eine Ergänzung aber ihrer Verfassung undihres Wirkungskreises trat im Jahre 1849 ein. Die öffentliche Thätigkeitdieser Handelskammer ist gering, da sie nicht einmal Jahresberichte bekanntmacht. —
Das Konsulat-Personal der 4 freien Städte ergiebt sich aus nach-stehender Zusammenstellung :
1. Hanseatische . . . .
Gen.-Kons.
4
Konsul.
4
Vice-Kons.
30
Kons.-Agent.
2. Hamburg.
. 10
105
67
2
3. Bremen (zum Theil fürHansestädte gemeinsam).
die
. 4
86
37
2
4. Lübeck.
58
48
1
5. Frankfurt a. M. . . .
. -
17
—
2
Zu vergl. Soetbeer, Das Hamburgische Konsulatwesen, in v. Beden, Zeit-schrift d. Ver. f. deut. Statistik, 1847, S. 84; — Hamburger Geschäftsregle-ment für die Konsule, in der Hamb. Gesetzsammlung von 1851, S. 94 und imHand. Archiv 1851 II., S 37; — Bremenscher Gebühren - Tarif, in JochmusHandbuch für Konsule, S. 188. —
Die Gesammtzalil der Konsularbeamten aller Deutschen Staatenbeläuft sich hiernach auf 1550—1600. Was könnte damit gewirkt werden, wennnur die Hälfte davon, gut besoldet, ganz Deutschland verträte! —
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