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Handels-Erwerb.
und bei gewöhnlicher Fluthhöhe 14 Fuss beträgt, obgleich ferner des Zollswegen dort eine Menge Fahrzeuge beilegen müssen; obgleich die 3 Schiffe derStader Dampfschifffahrt-Gesellschaft und Fährschiffe regelmässige Verbindungenmit den Nachbarplätzen hersteilen; — ist doch weder die Ortschaft noch derVerkehr irgend bedeutend geworden. Letzteres ergiebt sich schon aus der nach-folgenden Uebersicht derjenigen Fahrzeuge, welche den Schwingeka-nal als Liegeplatz benutzten:
Jahreszeit.
Anzahl.
Beschaffenheit.
Grösse n.Kommerz-last.
Bemerkungen.
1850/1 Winterhalbjahr .
4
Küsten- n. Flussschiffe etwa
30
1851 6 Sommermonate
3
Scho.oner.
259 1 /a
Seeschiffe löschten Steinkohlen.
1851(2 Winterhalbjahr .
28
Küsten- u. Flussschiffe etwa
400
1852 Sommermonate .
5
Seeschiffe .
2 63 1 /e
Löschten Steinkohlen.
1852/3 Wintermonate. .
13
Küsten- und Flussschiffe .
153
1853 Sommermonate .
3
Seeschiffe.
1993|i
5 andre waren Küsten-u.Flussschff.
1853/4 Wintermonate. .
70
4 Briggs.
340
41 andre waren die Dampfschiffe
6 Schooner .
269
und verschiedene Küsten- und
8 Galleassen ....
177
Flussschiffe, die theilweiseauch
11 Kuffen.
232
Seereisen machen.
Der grösseren Zahl nach sind dieses Seeschiffe, welche Frostwetter oderSturm dort Schutz suchen liess; wenige darunter haben gelöscht oder geladen;wer es vermeiden kann, verweilt keine drei Tage, weil er dadurch Hafengeldpflichtig wird. — In meiner Statistik von Hannover (II. S. 100 ff.) und schonfrüher in einer Denkschrift, habe ich die grossen natürlichen Vortheile derSchwingeausmiindung für eine Hafenanlage dargelegt. Ein Anfang dazu, istfast zehn Jahre später allerdings gemacht; allein jetzt schon könnte eine hin-reichend lange Erfahrung bewiesen haben, dass man mit kleinen Mittelnnichts Grosses bewirkt. Bevor man nicht alles das naehahmt, was Bremen fürBremerhaven gethan hat und auss erdem Brunshausen mit Harburg und Bremer-haven durch Eisenbahnen in Verbindung setzt; bevor man also nicht alle demZwecke entsprechende Mittel anwendet, — wird bei Brunshausen, ungeachtetseiner günstigen Belegenheit, kein Zoll Vereins-Handels-Hafen entstehen.
c) Geestemünde. Fast zwanzig Jahre nach der Abtretung eines Land-strichs am rechten Ufer des Geesteflusses — (neben dessen Ausmündung in dieWeser) von Seiten Hannovers an die freie Stadt Bremen, um dort einen jetztbereits blühenden Hafen anzulegen, — hat die Hannoversche Regierung selbst be-gonnen, am linken Geesteufer Anlagen zu machen. So ist Geestemünde ent-standen, wo zuerst im May 1846 Bauplätze ausgeboten wurden; welches durchGesetz vom 19. Juni 1847 zum Freihafen erhoben ist; wo Ende 1849: bereits 40Bauten vollführt oder begonnen waren, wovon 1 □ Ruthe schon bis 5 Thlr.Gold kostete; über welches am 21. Januar 1852 mit dem Freistaat Bremenein Vertrag abgeschlossen wurde; welches 1851 ein schönes Hafenbollwerk und1852/3 eine eiserne Drehbrücke über die Geeste (170000 Thlr., Aktenstückeder Hannoverschen Stände von 1852 Nr. 165) zur Verbindung mit Bremer-